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Aus dem GERICHTSSAAL: Bedrohung per SMS aufs Handy Streit um nicht

bezahlte Playstation

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALbezahlte Playstation Christopher C.* schuldete seinem ehemaligen Kumpel Florian F.* 115 Euro. Dieser hatte ihm Anfang vorigen Jahres eine Playstation verkauft, allerdings nur 50 Euro erhalten. Den Rest wollte Christopher so schnell wie möglich begleichen. Doch Florian wartete vergebens, war erst noch ruhig, wurde dann zusehends ungeduldiger. Der Potsdamer brauchte das Geld, fühlte sich von seinem Bekannten verschaukelt, der vorgab, selber knapp bei Kasse zu sein, sich allerdings zur selben Zeit einen nagelneuen Peugeot leistete. In der Nacht vom 17. zum 18. März 2004 war das Maß dann voll. Florian F. begab sich zur Wohnung seines Schuldners Am Stern. Da dieser nicht öffnete, soll er wutentbrannt die Eingangstür eingetreten haben, so dass der Genossenschaft ein Schaden von 250 Euro entstand. Wenig später – so die Anklage – schickte er Christopher eine SMS mit folgendem Inhalt: „Ist das Geld nicht am nächsten Tag da, geht es nicht mehr so glimpflich ab. Es sieht schlecht aus für dich.“ Um noch ein draufzusetzen, erhielt der säumige Zahler wenig später eine weitere Kurzmitteilung. Diesmal kündigte Florian an: „Eh, Alter, ist das Geld morgen nicht da, musst du mit Durchzug in deiner Wohnung rechnen.“ Florian F. (21) musste sich daraufhin wegen Sachbeschädigung und Nötigung vor dem Jugendgericht verantworten. Das gab dem kräftigen Mann auf, 15 Sozialstunden zu leisten sowie sich mit seinem Kontrahenten im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gütlich zu einigen. Doch Christopher erschien nicht zu diesem Treffen. Florian F. seinerseits drückte sich vor der unentgeltlichen Arbeit. Darum ging die Sache jetzt vor Gericht in eine zweite Runde. Bereitwillig erklärte Florian F. nun, die gemeinnützigen Arbeitsstunden umgehend leisten zu wollen. Er jobbe zwar momentan in einer Zeitarbeitsfirma. Die lasse ihm aber genug Spielraum, seiner Verpflichtung nachzukommen. Und die Kosten für die demolierte Tür werde er selbstverständlich ersetzen, beteuerte der Kurzhaarige – wenngleich ihm ein Tischler erzählt habe, der Schaden sei bei weitem nicht so hoch, wie ihm von der Genossenschaft in Rechnung gestellt wurde. Die Richterin freute sich über den Gesinnungswandel des Angeklagten. Florian F. hat zwei Monate Zeit, die 15 Stunden abzuarbeiten. Danach wird die Akte für immer geschlossen (*Namen geändert). Hoga

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