ATLAS: Bedürftiger
ATLAS Jan Brunzlow über die Dienstanweisung der Verwaltung Die Verwaltung hat eine weiche Form der Dienstanweisung im Umgang mit Wohnraum von bedürftigen Menschen, den Arbeitslosengeld-II- Empfängern, gewählt. Weich im Sinne von mild und mit einigen Zugeständnissen.
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ATLAS Jan Brunzlow über die Dienstanweisung der Verwaltung Die Verwaltung hat eine weiche Form der Dienstanweisung im Umgang mit Wohnraum von bedürftigen Menschen, den Arbeitslosengeld-II- Empfängern, gewählt. Weich im Sinne von mild und mit einigen Zugeständnissen. Weich aber auch im Zusammenhang mit in alle Richtungen auslegbar. Der Begriff Einzelfallentscheidung zeigt Verständnis für die Situation der Langzeitarbeitslosen, es muss besonders geprüft werden. Aber: es bedarf keiner Prüfung, wenn der Miet-Höchstsatz in der angemessen Form besteht, die Wohnung aber mehr Zimmer hat. Hier sollten die Kosten entscheiden, nicht die Zimmeranzahl oder gar die Quadratmeter. Zumal es ohnehin zu Komplikationen kommen wird. Einerseits enthalten alte Mietverträge oft lange Kündigungsfristen. Andererseits haben Mietverträge Renovierungs- oder Instandsetzungsklauseln: wenn ein Umzug angeordnet wird, der Mieter also sein Zuhause verlassen muss, werden dem ohnehin Bedürftigen zudem die Malerkosten beim Auszug auferlegt. Sollte er die nicht durchführen, wird der Vermieter diese einklagen – samt Gutachten und Malermeisterkosten. Doch der Mieter kann auch nicht in seiner Wohnung bleiben, denn wenn das Amt diese für unangemessen hält, zahlt es weniger. Der Bedürftige wird in diesen Prozessen auf jedem Fall bedürftiger.
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