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Landeshauptstadt: Befangen oder nicht befangen?

Bei der Beratung des Bebauungsplanes „Am Silbergraben“ im Ausschuss für Recht, Sicherheit und Umweltschutz erklärte sich CDU-Verordneter Peter Lehmann in einem Punkt zunächst als „befangen“ und dann wieder als „nicht befangen“. Der Grund: Lehmann hat nach eigenen Angaben „ein paar Quadratmeter Land“ in dem betreffenden Gebiet.

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Bei der Beratung des Bebauungsplanes „Am Silbergraben“ im Ausschuss für Recht, Sicherheit und Umweltschutz erklärte sich CDU-Verordneter Peter Lehmann in einem Punkt zunächst als „befangen“ und dann wieder als „nicht befangen“. Der Grund: Lehmann hat nach eigenen Angaben „ein paar Quadratmeter Land“ in dem betreffenden Gebiet. Laut Geschäftsordnung darf sich ein befangener Verordneter zur Sache nicht äußern. Da er vom B-Plan keine Vorteile zu erwarten habe, eher Nachteile, sei er nicht befangen, meint Lehmann. Brigitte Reiß (SPD) widersprach, weil nach ihrer Kenntnis auch im Falle zu erwartender Nachteile von Befangenheit auszugehen sei. Lehmann zeigte sich unbeeindruckt, unterbreitete sogar Änderungsvorschläge, die jedoch der Ausschuss ablehnte. G. S.

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