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HINTERGRUND: Behördendschungel und Härtefälle

Für die Umsetzung der geltenden Gesetze im Asylrecht sind verschiedene Behörden zuständig. Die Entscheidungen über Asylanträge trifft dabei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

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Für die Umsetzung der geltenden Gesetze im Asylrecht sind verschiedene Behörden zuständig. Die Entscheidungen über Asylanträge trifft dabei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Die kommunalen Ausländerbehörden sind hingegen zuständig für die Entscheidung und gebenenfalls auch die Durchführung von Ausweisungen oder Abschiebungen. Dabei kann sogar die Polizei hinzugezogen werden. Unter besonderen Bedingungen kann auf die Durchführung einer Abschiebung im Ermessensfall verzichtet werden – in Brandenburg kann die sogenannte Härtefallkommission eine derartige Empfehlung treffen. Diese wurde im Jahr 2005 gegründet. In ihr sitzen zehn Vertreter vom Flüchtlingsrat, den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, der Kommunen und der Landesregierung. Die Antragsteller müssen darlegen, warum im jeweiligen Fall eine Ausweisung in die Heimat unter humanitären oder persönlichen Aspekten eine ganz besondere Härte bedeuten würde. Wenn mindestens zwei Drittel der Vertreter in dem Gremium die Auffassung teilen, bittet die Kommission das Innenministerium um die Anordnung einer Aufenthaltserlaubnis für den oder die Betroffenen. Dann entscheidet der Minister eigenständig, ob bei der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angeordnet wird. Laut der aktuellen Statistik hat die Kommission von 2005 bis Ende 2014 insgesamt 258 Anträge für 532 Personen bearbeitet. In gut der Hälfte der Fälle wurde dem Antrag stattgegeben: In 137 Fällen zugunsten von knapp 300 Betroffenen. Für das vergangene Jahr liegt noch keine Bilanz vor. HK, dpa

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