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Landeshauptstadt: Bei Anruf Anwalt

Ab jetzt Verteidiger-Notruf in Potsdam: Weil jeder unter Verdacht geraten kann

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Einen Pflichtverteidiger gibt es erst bei den Gerichtsverhandlungen. Während der Ermittlungen stehen die meisten Beschuldigten aber noch ohne Verteidigung da – und „verquatschen“ sich schon bei der ersten Vernehmung. Dabei sei es das Beste, „erst einmal zu schweigen“. Um diesen und andere Tipps im richtigen Augenblick geben zu können, haben die 29 Anwälte der 2003 gegründeten Brandenburgischen Strafverteidigervereinigung nun einen Verteidiger-Notruf eingerichtet, durch den jeder Betroffene in der Stadt Potsdam selbst am späten Freitagabend noch schnell einen Anwalt herbeitelefonieren kann.

Rechtsanwalt Sven Horn, Vorsitzender der Vereinigung, nennt ein Beispiel, bei dem der frühe anwaltliche Rat hilfreich gewesen wäre: Ein Mandant wird ständig von seinem Nachbarn behelligt. Eines Tages steht der Nachbar vor dessen Haustür, als der gerade nach Hause kommt. Beide prügeln sich, der Nachbar unterliegt. Der Mandant sagt bei der Vernehmung, als der streitsüchtige Nachbar bereits am Boden lag, habe er „sicherheitshalber“ noch einmal zugeschlagen. Rechtsanwalt Horn: „Das kriegen sie nie wieder raus aus den Akten.“ Der Aspekt, dass der böse Nachbar gerade wieder am Aufstehen war, um erneut anzugreifen, kommt dann nicht mehr wirklich zum Tragen. Was als Notwehr straffrei ausgehen könnte, wird schnell zur Notwehr- Überschreitung.

Horn zufolge kann jeder unbescholtene Bürger in eine Situation gelangen, in der ihm frühzeitige anwaltliche Verteidigung nützen kann. Ein weiteres Beispiel Horns: Jemand findet im Wald ein Handy, das noch gut aussieht. Vielleicht hat es jemand weggeworfen, weil er ein neues hat? Er steckt seine eigene Karte in das Handy und probiert es aus. Eine Verbindung kommt nicht zustande, doch der Mobilfunkanbieter registrierte das Handy und identifizierte über die Karte auch den Handy-Finder. Da das Telefon aber bei einem Einbruch gestohlen wurde, stand am nächsten Tag die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Haustür des Ahnungslosen.

Rechtsanwalt Horn verteidigt aber nicht nur Unschuldige. Explizit steht er dazu, schwer Beschuldigten juristisch beizustehen. Auch bei Kindermördern muss der Rechtsstaat sich als solcher erweisen, sagt Horn. Zumal sich auch in Gerichtsverfahren, in der sich die Schuld des Delinquenten zuerst als scheinbar gesichert darstellt, am Ende erweisen kann, dass an den Vorwürfen nichts dran war. Fälle, wo der Mandant anschließend sagt: „Du hast mich rausgeholt. Aber jetzt sage ich dir etwas, ich war es wirklich“ habe er noch nicht gehabt, so Anwalt Horn.

Bis dato ist der Verteidiger-Notruf auf Potsdam und den Kreis Barnim begrenzt. Laut Horn könnten weitere Kreise hinzukommen, wenn Anwälte von dort Mitglied der Verteidiger-Vereinigung werden. Sollte aus dem Notruf eine Mandantschaft entstehen, ist er kostenfrei. Wenn nicht, sind die Kosten für den Anwalt auf Anruf frei verhandelbar. Guido Berg

Der Verteidiger-Notruf: 0172/59 20 310. Weitere Informationen unter Internet: www.strafverteidiger-bbg.de

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