GESETZLICH GESCHÜTZT: Bei wilder Fällung bis zu 51 000 Euro Strafe
Bäume werden in Potsdam durch die „Verordnung zum Schutz der Bäume“ geschützt: Danach sind solche Bäume geschützt, die mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern so dick wie ein Konservenglas sind. Obstbäume sind ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern geschützt.
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Bäume werden in Potsdam durch die „Verordnung zum Schutz der Bäume“ geschützt: Danach sind solche Bäume geschützt, die mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern so dick wie ein Konservenglas sind. Obstbäume sind ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern geschützt. Solche Bäume dürfen weder beseitigt, umgepflanzt, beschädigt oder „im Aufbau“ wesentlich verändert werden. Auch die Stelle, an der der Umfang gemessen werden muss, ist genau festgelegt: In einer Höhe von 1,30 Metern über dem Erdboden. Auch der Bereich um die Wurzeln darf nicht verändert werden – etwa, wenn um den Baum eine Betondecke gelegt wird. Bei Nichteinhaltung droht eine Geldbuße von bis zu 51 129,19 Euro Höhe. Für Ausnahmen muss ein schriftlicher Antrag bei der Naturschutzbehörde eingereicht werden. Vom Schutz ausgenommen sind bewirtschaftete Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen sowie Bäume in kleingärtnerischer Nutzung. Auch Parkanlagen sind ausgenommen, wenn die Naturschutzbehörde dafür eine Genehmigung erteilt. Ausgenommen sind auch Bäume, die drohen umzukippen. Allerdings müssen solche Sicherungsmaßnahmen danach mit dem Naturschutzamt abgestimmt werden – sonst drohen Strafen. Ebenso kann die Behörde verlangen, dass für einen gefällten Baum Ersatz gepflanzt oder ein Ausgleich gezahlt wird. Momentan wird die Baumschutzverordnung auf Beschluss der Stadtverordneten überarbeitet. Umweltschützer fürchten, dass dabei geltende Regeln gelockert werden. PNN
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