Aus dem GERICHTSSAAL: Bekifft und betrunken auf Einbruchstour Teil der Beute verkauft, um Drogen zu finanzieren
Am 8. Januar schnappte die Falle zu: Polizeibeamte stellten Miriam M.
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Am 8. Januar schnappte die Falle zu: Polizeibeamte stellten Miriam M.* auf frischer Tat. Ausgerüstet mit Schraubendrehern, Scheren, Taschenlampe und Handschuhen, um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen, versuchte die 28-Jährige, in die Räume des deutsch-polnischen Jugendwerkes in der Friedhofsgasse einzudringen. Miriam M. verbrachte die Nacht im Gewahrsam. Die Ermittler durchsuchten indessen ihre Wohnung in Potsdam-West, entdeckten unter anderem Computer, Handys, Kleidung, Schlüssel, Uhren und hochwertigen Modeschmuck – alles Sachen, die aus Diebstählen zwischen Oktober 2013 und dem Tag der vorläufigen Festnahme der Arbeitslosen stammten. In dieser Zeit hatten sich Einbrüche in Mietwohnungen, Keller, Büros und Baucontainer im Stadtgebiet gehäuft.
Bei der ersten Vernehmung machte die Potsdamerin noch von ihrem Recht Gebrauch, zum Vorwurf des Einbruchsdiebstahls in zehn Fällen zu schweigen. Während der Schöffengerichtsverhandlung am Mittwochvormittag erklärte Rechtsanwalt Steffen Sauer, seine Mandantin räume die Taten ein. Sie habe nach Gegenständen gesucht, die sich gut verkaufen lassen, um ihren Drogenkonsum zu finanzieren. Bei allen „Brüchen“ habe sie unter dem Einfluss von Alkohol und Marihuana gestanden.
Das Gericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle verurteilte die Hartz-IV-Empfängerin wegen gewerbsmäßigen Handelns zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. Staatsanwalt Peter Mitschke hatte zwei Jahre und neun Monate Haft für die wegen Unterschlagung und Diebstahls Vorbestrafte gefordert. „Ich mache eine Suchtentwöhnung. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche“, beteuerte Miriam M. vor der Urteilsverkündung. Sie habe bereits Kontakt zu einem Therapeuten aufgenommen, werde ihr Leben jetzt umkrempeln.
Das Gericht wollte es konkreter, legte als Bewährungsauflage fest: Beginn einer stationären Drogen-Entwöhnungstherapie binnen drei Monaten, nach deren erfolgreichen Abschluss ein Jahr ambulante Therapie. Außerdem muss die Beschäftigungslose 60 Stunden unentgeltlich arbeiten. „Verstoßen Sie auch nur gegen eine dieser Auflagen, widerrufe ich die Bewährung“, warnte Richterin Reinhilde Ahle. „Ihnen sitzen jetzt zwei Jahre Gefängnis im Nacken.“
Gut zehn Jahre Alkohol- und Drogenmissbrauch haben Spuren hinterlassen. Miriam M. sprach schnell und undeutlich, unterstrich ihre Worte mit fahrigen, ausschweifenden Gesten. Dabei besuchte sie einst das Gymnasium, brach die Schule allerdings in der 11. Klasse ab. Danach bestimmten vor allem Wodka, „Gras“ und synthetische Drogen ihr Leben. *(Name geändert.) Hoga
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