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Aus dem GERICHTSSAAL: Beleidigende Äußerungen per SMS

Techniker zog Einspruch gegen Strafbefehl zurück

Stand:

Die Verhandlung ähnelte zum Schluss fast dem Treiben auf einem Basar. Der Staatsanwalt riet dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl über 750 Euro zurückzunehmen. Ein Urteil könnte möglicherweise härter ausfallen, gab er zu bedenken. Torsten T.*, der Beleidigung beschuldigt, entgegnete, dann würde er die ihm zur Last gelegte Tat anerkennen. Der Richter ordnete die Vernehmung weiterer Zeugen an. Der Mann auf der Anklagebank wollte „die Sache“ nun doch beenden, feilschte allerdings mit dem Vorsitzenden um die Höhe der finanziellen Sanktion. Dieser blieb hart, billigte dem Potsdamer jedoch Ratenzahlung zu.

Torsten T. (37) soll seinen Nebenbuhler Stefan S.* am 20. März dieses Jahres per Handy als Penner beschimpft haben. Wenig später – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – schickte er ihm eine Kurznachricht mit folgendem Inhalt: „Du feige Drecksau hast meine Familie zerstört. Dafür wirst du bluten.“ Stefan S. erstattete Anzeige gegen den Absender. Justitias Mühlen begannen zu mahlen.

„Ich habe das nicht geschrieben. Aber es ist schon bedrohlich, dass eine solche SMS von meinem Handy verschickt wurde“, erklärte Torsten T. zum Prozessauftakt. „Und ich habe Stefan S. auch nicht als Penner bezeichnet. Seit dem letzten Jahr habe ich überhaupt keinen Kontakt mehr zu ihm“, beteuerte der Techniker.

Eigentlich hätte der Angeklagte gern auf die Bekanntschaft mit Stefan S. verzichtet. Doch seine Lebensgefährtin und Mutter eines gemeinsamen Kindes wandte sich dem Unternehmer zu. Inzwischen sei die Liaison allerdings beendet. „ Ich lebe mit der Frau jetzt wieder zusammen“, so Torsten T. Es gäbe daher keinen Anlass, seinen Ex-Nachfolger zu terrorisieren.

„Es war die Stimme des Angeklagten, die mich als Penner bezeichnet hat“, betonte Stefan S. (30) im Zeugenstand. Außerdem habe er dessen Nummer auf dem Display seines Handys erkannt. Von dem selben Telefon sei dann auch die SMS verschickt worden. „Ich habe drei Handys. Die lasse ich ständig irgendwo herumliegen. Außerdem ist meine Wohnung nie abgeschlossen. Da kann theoretisch jeder rein“, parierte Torsten T. „Es ist eine totale Sauerei, was passiert ist. Aber ich war das nicht.“ „Der Zeuge hat Ihre Stimme erkannt“, entgegnete der Richter. „Im Gegensatz zu Ihnen macht er sich strafbar, wenn er lügt.“ Torsten T. ließ nicht locker. „Ich werde also dafür verknackt, dass ich mein Handy nicht immer in der Tasche habe“, grollte er. Dem Staatsanwalt reichte es jetzt. „Ihre Einlassung ist eine Schutzbehauptung“, stellte er klar. (*Namen geändert) Hoga

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