Landeshauptstadt: Bemessungsgrenze: 50 Quadratmeter
Einem allein stehenden Potsdamer Arbeitslosengeldempfänger stehen ab 2005 höchstens 50 m2 Wohnfläche zu, die bis zu 370 Euro Miete kosten dürfen. Das teilte die Stadtverwaltung mit.
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Einem allein stehenden Potsdamer Arbeitslosengeldempfänger stehen ab 2005 höchstens 50 m2 Wohnfläche zu, die bis zu 370 Euro Miete kosten dürfen. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Die Andere wollte per Anfrage wissen, wie Potsdam die mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV verbundenen Wohnraumbemessungsgrenzen umsetzt. Laut Verwaltung arbeite der zuständige Fachbereich derzeit an einer Arbeitsanweisung, die sich an den „Angemessenheitskriterien für Sozialhilfeempfänger unter Berücksichtigung des regionalen Wohnungsmarktes“ orientiere. Danach stehen einer Person bis zu 35 m2 Wohnfläche (50 m2 bei 1,5 Zimmern) zu, zwei Personen bis zu 65 m2, drei Personen bis zu 80 m2 und vier Personen bis zu 90 m2. Als erste Orientierung, so die Verwaltung, würden folgende Bruttowarmmieten als mögliche Obergrenze angesehen: Ein-Personen-Haushalt 259 Euro (370 Euro bei 1,5-Zimmer-Wohnung), 481 Euro bei zwei Personen, 592 Euro bei einem Drei-Personen-Haushalt und bis zu 666 Euro bei vier Personen. Für 2006 könnten noch keine Angaben gemacht werden. Ziel sei es, in Potsdam wegen Hartz IV keine Verdrängung Betroffener aus ihren Wohnungen zuzulassen. Dafür soll es auch Einzelfallregelungen geben. ERB
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