Landeshauptstadt: Benennung bei 300 Wohnungen möglich
In Potsdam gibt es 300 Wohnungen, für die der Bereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung Mieter benennen kann. Dies sind vor allem Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Migranten.
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In Potsdam gibt es 300 Wohnungen, für die der Bereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung Mieter benennen kann. Dies sind vor allem Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Migranten. Bisher standen für Benennungen auch Wohnungen des 3. Förderwegs zur Verfügung, doch nach dem seit dem 1. September landesweit die so genannte Belegungsbindung ausgesetzt worden ist, sind diese Wohnungen weggefallen. Dies erklärte Bärbel Eichenmüller, Fachbereichsleiterin Soziales, den PNN. Zunehmend schwierig sei es, 1- oder 2-Raum-Wohnungen für Hilfeempfänger zu finden. Ihre Miete darf im Regelfall nicht über 4,60 Euro und in bestimmten Fällen nicht über 5,37 Euro netto kalt pro Quadratmeter liegen. Diese Vorgaben einer internen Dienstanweisung gelten laut Eichenmüller jedoch für alle Berechtigten, ob Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber oder Migranten. Eichenmüller betonte jedoch, dass auch Einzelfallentscheidungen getroffen würden. Das ist meist der Fall, wenn die Miete einer Sozialwohnung nach ihrer Sanierung angehoben wurde. „Im Regelfall muss der Hilfeempfänger dann nicht umziehen.“ Flexibler sei man auch in Entscheidungen geworden, bei denen die Größe der Wohnung zwar die festgelegten Grenzen überschreite, der Mietpreis jedoch nicht. Dann werde auch eine solche Wohnung bezahlt. SCH
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