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Aus dem GERICHTSSAAL: Benzin statt Diesel getankt

Kraftfahrer zahlte Kosten für das Abpumpen nicht / 3000 Euro Strafe

Stand:

Als Karsten K.* (42) den Firmentransporter für eine Privatfahrt mit Benzin statt mit Diesel betankte, war die Schadenfreude im Kollegenkreis groß. Schließlich brüstete sich der sechsfache Vater gern mit seinen Kraftfahrzeug-Kenntnissen. Das Missgeschick an der Zapfsäule vom 3. April 2010 hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Die falsche Tankfüllung musste abgepumpt werden. Dafür stellte eine Service-Firma dem Potsdamer 411 Euro in Rechnung. Der Pechvogel zahlte 50 Euro an. Auf den Rest wartet der Betrieb noch heute. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Karsten K. nicht vorhatte, die vollen Kosten zu tragen und klagte ihn wegen Betruges an. Amtsrichter Francois Eckardt verurteilte den Kraftfahrer zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro (insgesamt 3000 Euro). Damit gilt Karsten K. als vorbestraft.

Diese Sanktion ist nicht seine erste. Knapp zwei Dutzend Mal stand Karsten K. schon vor Gericht, vor allem wegen Betrügereien und Diebstählen. Mehrfach saß er in Haft. Dass er jetzt nicht erneut dort landete, lag nur daran, dass er seine letzte Straftat 2006 beging. „Ich bin davon ausgegangen, dass das mein Arbeitgeber bezahlt“, beteuerte der Angeklagte. „Außerdem habe ich nie persönlich eine Rechnung bekommen.“ „Wie kann es dann sein, dass das Service-Unternehmen Sie in der Folge bereits zweimal gemahnt hat, das Geld zu überweisen?“, konterte der Richter. Karsten K. berief sich auf sein schlechtes Gedächtnis. „Nach dieser langen Zeit kriege ich das alles nicht mehr auf die Reihe“, erklärte er. „Kann sein, dass ich doch eine Rechnung gekriegt habe. Dann habe ich sie bestimmt meinem Chef auf den Tisch gelegt.“

„Der Herr hatte den roten VW-Bus falsch betankt. Ich wurde gerufen, das Fahrzeug wieder betriebsbereit zu machen“, berichtete Service-Mechaniker Knut K.* (56). „Anschließend habe ich eine Rechnung gestellt.“ Da Karsten K. knapp bei Kasse war, habe er mit seinem Vorgesetzten vereinbart, dass er den Betrag „abstottern“ könne, so der Mechaniker. „Ich war persönlich dafür verantwortlich, dass er das Geld zahlt.“ Als nichts passierte, habe er Anzeige erstattet.

„Karsten K. durfte das Dienstauto für private Fahrten nutzen. Sprit und Reparaturkosten musste er selber tragen“, erzählte der damalige Chef des Angeklagten. „Von der falschen Tankfüllung und ihren Folgen habe ich erst mehrere Tage nach dem Vorfall erfahren. Eine Rechnung habe ich nie gesehen. Die hätte die Firma sowieso nicht beglichen. Karsten ist nicht richtig strukturiert“, grollte er. „Obwohl er schon über 40 ist, braucht er ab und zu eine deutliche Ansage. Ich habe ihn heute schon im Gefängnis gesehen.“

„Sie stehen unter offener Bewährung. Wenn Sie so weitermachen, landen Sie tatsächlich bald wieder dort“, warnte Richter Eckardt den Angeklagten. (*Name geändert.) Hoga

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