Landeshauptstadt: Bertinistraße: Pollerstreit entschieden Stadtverwaltung gewinnt jahrelangen Rechtsstreit
Nauener Vorstadt – Der Jahre währende Poller-Streit in der Bertinistraße ist entschieden: Mehrere Anwohner sind nun in letzter Instanz mit einer Klage gegen die Stadt Potsdam gescheitert. Damit können ein Poller und ein Durchfahrtsverbot in der Bertinistraße bestehen bleiben, gegen die Anwohner prozessiert hatten.
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Nauener Vorstadt – Der Jahre währende Poller-Streit in der Bertinistraße ist entschieden: Mehrere Anwohner sind nun in letzter Instanz mit einer Klage gegen die Stadt Potsdam gescheitert. Damit können ein Poller und ein Durchfahrtsverbot in der Bertinistraße bestehen bleiben, gegen die Anwohner prozessiert hatten. Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigte den PNN am gestrigen Mittwoch, die angestrebte Zulassung eines Berufungsverfahrens gegen eine Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts von 2013 – damals auch pro Poller – sei abgelehnt worden.
Geklagt hatten Anwohner der hinteren Bertinistraße, also an der Villa Jakobs. Der Anlass für ihren Ärger: Mit einem massiven Betonpoller hatte die Stadtverwaltung die Straße auf Höhe der Villa Gutmann vor mehr als fünf Jahren gesperrt, offen ist der Weg an dieser Stelle nur für Fußgänger. Seitdem konnten die Kläger ihre Häuser nur über einen kilometerlangen Umweg erreichen. Dagegen hatte etwa die Nachbarschaftsinitiative Am Neuen Garten gewarnt, eine offene Bertinistraße könnten Autofahrer als Schleichweg nutzen, um die staugeplagte Alleestraße zu umfahren. Auch der Filmstar Nadja Uhl („Operation Zucker“) – die bekanntlich in der Villa Gutmann wohnt und sie peu à peu saniert – hatte öffentlich für ein Durchfahrverbot geworben, um einen Fuß- und Radwanderweg in der Bertinistraße als Ausflugsziel am Jungfernsee zu schaffen.
Eine erste Entscheidung traf das Potsdamer Verwaltung im Mai 2013. Während der Verhandlung machte der Richter unter anderem klar, dass kein Bürger das Recht besitze, dass eine Straße vor seiner Tür für den Verkehr offen bleibe. Laut dem brandenburgischen Straßengesetz könne eine Baubehörde die Einziehung einer Straße verfügen, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, so der Richter damals weiter.
Die Stadtverwaltung begrüßte die endgültige Entscheidung. In einer Mitteilung hieß es: Der nun rechtssichere Promenadenweg biete „einen einmaligen Ausblick auf den Jungfernsee und wird sehr stark genutzt“. Ein zusätzlicher Anliegerverkehr würde in diesem Bereich eine „erhebliche Verkehrsgefährdung“ darstellen. HK
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