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Landeshauptstadt: Bertiniweg-Areal: Grundstücksverkauf noch nicht vollzogen Kaufpreis nicht gezahlt / Richterin entscheidet kommende Woche über Vorkaufsrecht der Siedler

Nauener Vorstadt - Der Verkauf von 12 000 Quadratmeter Bauland am Bertiniweg hängt in der Luft: Bereits am 19. April 2011 hatte die Stadt Potsdam die Filetgrundstücke am Jungfernsee für 875 000 Euro an ein Firma bzw.

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Nauener Vorstadt - Der Verkauf von 12 000 Quadratmeter Bauland am Bertiniweg hängt in der Luft: Bereits am 19. April 2011 hatte die Stadt Potsdam die Filetgrundstücke am Jungfernsee für 875 000 Euro an ein Firma bzw. direkt an deren Eigentümer verkauft (PNN berichteten) – ein Kaufpreis ist aber bis dato nicht geflossen, informierte Frank Scheffler, Bereichsleiter Grundstücksmanagement der Stadt, gestern bei einer Anhörung im Potsdamer Amtsgericht. Daher sei auch noch kein Eintrag der neuen Eigentümer im Grundbuch erfolgt. Bei der Anhörung ging es darum, ob die Stadt Potsdam das Vorkaufsrecht dreier Siedlerfamilien am Bertiniweg missachtete, als sie das Gesamtareal an die BTW GmbH veräußerte. Der Anwalt der Siedler beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den Vollzug des Kaufvertrages. Die Richterin erklärte, sie werde ihre Entscheidung über das Vorkaufsrecht kommende Woche Mittwoch, den 7. September, bekanntgeben.

Für Aufsehen sorgte die Ankündigung der klagenden Siedler-Familie, im Falle der Gültigkeit ihres Vorkaufsrechts nicht nur ihr 1200-Quadratmeter-Grundstück zu erwerben, sondern durchaus auch das Gesamtareal für 875000 Euro übernehmen zu wollen. Dabei würde das Vorkaufsrecht der beiden anderen Siedler-Familien „vollumfänglich gewährt“.

Das Siedlergebot, selbst als Gesamtkäufer zu fungieren, darf als dringender Hinweis auf die Attraktivität des Kaufpreises gemessen an der Toplage gelten. Der von der Stadt Potsdam mit der Erwerberfirma ausgehandelte Quadratmeterpreis beträgt 75,40 Euro, der Bodenrichtwert liegt dagegen bei 290 Euro. Stadt und Käufer begründen den geringen Quadratmeterpreis mit hohen Erschließungskosten, zu zahlenden Abfindungen für die Siedler sowie den notwendigen Bau einer Privatstraße. Auch habe die Stadt lange vergebens versucht, die Grundstücke zu veräußern. Dass die drei Einfamilienhäuser weichen müssen, begründete Scheffler mit einer gewollten Verdichtung der Wohnbebauung. Dagegen heißt es in der städtischen Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Bertinistraße“: „Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, um ein behutsames Einfügen von Neubauten in die vorhandene Villen- und Landhausstruktur zu gewährleisten. Dabei geht es vor allem um die Sicherung des Parkcharakters und somit um eine Begrenzung der Bebauungsdichte.“

Die Richterin hat nun abzuwägen, ob sich die klagenden Siedler auf das Schuldrechtsanpassungsgesetz berufen können, das ihnen ein Vorkaufsrecht einräumt. Das Gesetz war zum Schutz von Datschenbesitz auf Pachtland in den neuen Bundesländern verabschiedet worden. Nicht anzuwenden ist das Gesetz gemäß Investitionsvorranggesetz, wonach gepachtete Grundstücke für besondere Investitionszwecke verwendet werden dürfen. Die Stadt Potsdam sieht diesen Umstand als gegeben an, die Siedler nicht. Ihr Anwalt glaubt an eine reine Verwertungsabsicht und verweist darauf, dass bereits Grundstücke der Erwerberfirma am Bertiniweg auf dem Markt angeboten werden – für 300 bis 450 Euro pro Quadratmeter.

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