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Landeshauptstadt: Bertiniweg: Gerichtsstreit um Zufahrt

Nauener Vorstadt - Weiterhin Streit am Bertiniweg: Erst eine einstweilige Verfügung des Potsdamer Amtsgerichts ermöglicht es einem Anwohner, sein Grundstück mit dem Auto zu erreichen. Die BTW GmbH, deren umstrittener Kauf von knapp 12  000 Quadratmetern Grundstücksflächen am Bertiniweg für Schlagzeilen sorgte, hatte die Zufahrt zum hinteren Abschnitt des Bertiniweges durch einen Poller unterbrochen.

Nauener Vorstadt - Weiterhin Streit am Bertiniweg: Erst eine einstweilige Verfügung des Potsdamer Amtsgerichts ermöglicht es einem Anwohner, sein Grundstück mit dem Auto zu erreichen. Die BTW GmbH, deren umstrittener Kauf von knapp 12  000 Quadratmetern Grundstücksflächen am Bertiniweg für Schlagzeilen sorgte, hatte die Zufahrt zum hinteren Abschnitt des Bertiniweges durch einen Poller unterbrochen. Erst nach einer einstweiligen Verfügung schickte sie seinem Anwalt die Schlüssel für den Poller, erzählte der Anwohner. Eine mündliche Verhandlung zu diesem Streit blieb am Mittwoch vor dem Potsdamer Amtsgericht zunächst ohne Ergebnis. Das Urteil soll am 14. November verkündet werden. Die BTW GmbH klagt auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung.

Der Anwalt der BTW GmbH, Klaus Viehweger, argumentierte, der Weg sei nie öffentlich gewidmet worden. Dem widerspricht Anliegeranwalt Martin Vogel. Die Anwohner hätten bereits seit 1976 Grundstücke am Bertiniweg genutzt. Der von den DDR-Behörden nicht widersprochene „Anliegergebrauch“ habe zu einer öffentlichen Widmung des Weges geführt. Richter Jens Roger Seffer sieht eine mögliche „Besitzstörung“, schließlich komme der Anwohner nicht mehr auf sein Grundstück. Dennoch wolle er über den Fall noch etwas „grübeln“, daher die spätere Urteilsverkündung.

Indes sind drei Anwohner am Bertiniweg im Grundbuch eingetragene Eigentümer ihrer seit 1976 gepachteten Flächen. Zunächst waren ihre Grundstücke ebenfalls an die BTW GmbH verkauft worden. Darauf klagten die Anwohner erfolgreich auf Einhaltung ihres Vorkaufsrechtes. Nach politischen Diskussionen hinsichtlich einer mangelnden Fürsorge der Stadt gegenüber ihren Anwohnern hatte der Potsdamer Finanzbeigeordnete Burkhard Exner (SPD) eine Wahrung der Anwohnerinteressen versprochen. Als die Kommunalaufsicht den Kaufvertrag ungültig erklärte, konnten die Anwohner ihre Flächen doch noch kaufen. gb

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