PROVISIONSSTREIT: Berufung eingelegt
Der SV Babelsberg 03 hat Berufung gegen das Urteil des LandgerichtsMünchen eingelegt, wonach der Verein dem ehemaligen Vermarkter Sportsman Group Auskunft über eingenommene Sponsorenleistungen geben muss. Die Auskunft wäre ein erster Schritt, um die dem Münchner Vermarkter möglicherweise zustehendeProvision festzustellen.
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Der SV Babelsberg 03 hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts
München eingelegt, wonach der Verein dem ehemaligen Vermarkter Sportsman Group Auskunft über eingenommene Sponsorenleistungen geben muss. Die Auskunft wäre ein erster Schritt, um die dem Münchner Vermarkter möglicherweise zustehende
Provision festzustellen. Insgesamt geht die Sportsman Group, die für die Sponsorenleistungen auch dann kassiert, wenn sie nicht aktiv geworden war, von einer Summe von rund 160 000 Euro aus. Der Verein hat Zeit, die am 24. Februar beim Oberlandesgericht München eingegangene Berufung bis zum 7. April zu begründen. ihö
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