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Landeshauptstadt: Berufung zurückgenommen

Urteil wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig

Stand:

Überraschend nahmen der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Hautarzt Dr. Hans -Joachim L. (59) sowie die Staatsanwaltschaft ihre Berufungen gegen das Urteil des Schöffengerichts vom 18. April 2007 zurück. Der Mediziner hatte Rechtsmittel eingelegt, um einen Freispruch zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft war dagegen der Auffassung gewesen, die Dr. L. auferlegte Geldstrafe von 9600 Euro sei zu gering. Aus ihrer Sicht war die dem Arzt angelastete Sorgfaltspflichtverletzung so gravierend, dass sie nur mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden könne. Ursprünglich sollte der Urteilsspruch der zweiten Instanz gestern ergehen. Damit ist das Urteil des Schöffengerichts nunmehr rechtskräftig.

„Wir können mit dieser Entscheidung leben“, so der Vater und Nebenkläger des am 14. Juni 2004 nach einem allergischen Schock verstorbenen Alexander T. (33). Der Hautarzt gelte nun als vorbestraft. Jetzt ginge es darum, von ihm in einem zivilrechtlichen Verfahren Unterhalt für das minderjährige Kind seines Sohnes einzuklagen. Alexander T. litt unter chronischem Asthma und einer Katzenhaarallergie. Um letztere in den Griff zu bekommen, hatte er sich bei Dr. Hans-Joachim L. einer Immuntherapie unterzogen. Obwohl sich während der Immunisierung bereits Nebenwirkungen gezeigt hatten, der Patient am 14. Juni 2004 zudem unter grippeähnlichen Symptomen litt, setzte der Arzt die Behandlung fort. Wenig später verstarb der ehemalige Leistungssportler in der Praxis des Arztes. Hoga

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