Landeshauptstadt: Beschränkung für Bahnhofspassagen nicht gelockert
Innenstadt - In den Bahnhofspassagen dürfen auch weiterhin bestimmte Waren nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes 37a gelten weiterhin.
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Innenstadt - In den Bahnhofspassagen dürfen auch weiterhin bestimmte Waren nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes 37a gelten weiterhin. Dies teilte die Beigeordnete Elke von Kuick-Frenz in der Stadtverordnetenversammlung auf eine Anfrage der Fraktion Bürgerbündnis mit. Diese fragte: „Unter welchen Umständen kann die Sortimentsbeschränkung für das Potsdam-Center aufgehoben werden, damit die damit verbundene Rechtsunsicherheit für die betroffenen Personen aufgehoben wird?“ Von Kuick-Frenz informierte, dass der Bahnhofspassagen-Betreiber eine Klage gegen die von den Stadtverordneten 2002 beschlossenen Warenbeschränkungen zum Schutz der Innenstadt erhoben habe. An den Gründen habe sich inzwischen nichts geändert. Im Falle einer Änderung müsste ein förmliches Verfahren zur Planänderung eingeleitet werden. Die Eröffnung des Karstadt-Stadtpalais sei nach Meinung der Beigeordneten kein Anlass, die Beschränkungen aufzuheben. G.S.
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