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Landeshauptstadt: Beschwerde gegen Jakobs zurückgezogen Golmer lenken im Streit um Unterführung ein

Die Bewohner der Golmer Reiherbergstraße haben ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) zurückgezogen. Jakobs sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen, hieß es in einer während der Stadtverordnetenversammlung am Montag verlesenen Stellungnahme von Anrainerin Anke Hanf.

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Die Bewohner der Golmer Reiherbergstraße haben ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) zurückgezogen. Jakobs sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen, hieß es in einer während der Stadtverordnetenversammlung am Montag verlesenen Stellungnahme von Anrainerin Anke Hanf. In dem Konflikt geht es um die Tieferlegung der Straße unter der Eisenbahnbrücke. Die Anwohner hatten die Pläne der Stadt kritisiert, weil sie durch eine Vergrößerung der Durchfahrtshöhe auf 4,50 Meter die Zunahme von Schwerlastverkehr im alten Ortskern befürchteten. Außerdem bemängelten sie, dass sie nicht formell angehört wurden, wie in der Straßenausbaubeitragssatzung vorgesehen.

Dies sei bis heute nicht passiert, obwohl die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister im November 2012 damit beauftragt habe, hieß es in der Stellungnahme. Es sei den Anwohnern aber glaubhaft versichert worden, dass Jakobs seinen Baudezernenten Matthias Klipp (Grüne) eine entsprechende Anweisung erteilt habe. Dem Oberbürgermeister sei dies also nicht anzulasten. Offenbar hat es mittlerweile informelle Gespräche zwischen Anwohnern und Stadtverwaltung gegeben, die zur Beruhigung des Konflikts führten. Die Anwohner hätten den Ausbau der Unterführung nie verhindern, sondern nur die Rechte der Bürger beschützen wollen, hieß es am Montag.

Die Bauverwaltung hat die Erneuerung der maroden Eisenbahnbrücke stets mit der nötigen Gefahrenabwehr verteidigt. Die Befürchtung, dass die Tieferlegung mehr Verkehr provoziere, sei „Unsinn“, hatte Klipp gesagt. Eine förmliche Beteiligung der Anlieger kann laut Stadt erst durchgeführt werden, wenn eine verlässliche Kostenberechnung vorliege. Mit anderen Worten: Solange noch nicht klar ist, ob die Anwohner sich an den Kosten beteiligen müssen, müssen sie von der Stadt nicht mit einbezogen werden. wik

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