Aus dem GERICHTSSAAL: Besonders haarige Angelegenheit Freispruch „zweiter Klasse“ für Mutter und Tochter
Gleich büschelweise sollen die Haare beim Streit eines Damen-Trios gefallen sein. Zwei von ihnen – Mutter und Tochter O.
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Gleich büschelweise sollen die Haare beim Streit eines Damen-Trios gefallen sein. Zwei von ihnen – Mutter und Tochter O. – sitzen nun wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Nachbarin Nadja N.*, vermeintliches Opfer der nächtlichen Attacke vom 5. August 2009, erlitt laut Anklage eine Schürfwunde am rechten Knie, Kratzer am rechten Unterarm sowie Schmerzen am Mittelfinger. Anlass der Auseinandersetzung soll die Bedrohung des Freundes von Odette O.* durch den Sohn von Nadja N. – einem jugendlichen Intensivtäter – gewesen sein.
„Mein Freund rief an und bat mich, die Polizei zu rufen, da er dort niemanden erreichen konnte“, erzählt Odette O. (26), die jüngere der Angeklagten. „Ich hatte mehr Glück und machte mich dann auf den Weg, weil ich sehen wollte, was los ist.“ Vor dem Grundstück von Familie N. sei sie sofort von Nadja N. und ihrem Ehemann beschimpft und beleidigt worden. „Ich sagte zu der Frau: Mäuschen, geh mal lieber wieder rein in deinem Nachthemd. Das war vielleicht etwas flapsig“, räumt die Angeklagte ein. „Ehe ich mich versah, ging Nadja N. auf mich los. Sie packte mich am Hals, griff mir mit der anderen Hand in die Haare. Meine Brille fiel zu Boden. Mein T-Shirt ging kaputt. Ich habe mich nur gewehrt.“ Durch den Krach aufmerksam geworden, eilte Olga O.* ihrer Tochter zu Hilfe. „Ich versuchte, die Hände der Nachbarin vom Hals meiner Tochter wegzukriegen“, so Olga O. (51). „Als das nicht klappte, zog ich sie an den Haaren.“ Im Gegenzug habe Nadja N. so kräftig an ihrem natürlichen Kopfschmuck gezerrt, bis sie zu Boden gegangen sei, habe dann auf sie eingetreten, behauptet die ältere der Angeklagten.
Ihr Sohn sei kein Engel, räumt Nachbarin Nadja N. (47) im Zeugenstand ein. Am Tattag sei der Filius wieder ausgerastet, habe sein gesamtes Zimmer verwüstet, das Haus danach verlassen. Sie und ihr Mann seien ihm hinterhergeeilt. Dass er den vorbeikommenden Freund von Odette O. bedroht haben soll, hat sie nicht gesehen, versteht deshalb nicht, wieso dieser ihr mit voller Wucht „in die Lendenwirbelsäule gesprungen“ sei. „Meine Frau hat niemanden angegriffen“, versichert Ehemann Norbert N.* (49). „Aber beide Damen O. gingen ihr in die Haare. Sie sackte zu Boden. Dann kam die Polizei.“
Trotz Ladung bleibt der vorbestrafte Sohn der Familie N. der Verhandlung fern. Seine auch geladene Ex-Freundin – sie soll Augenzeugin gewesen sein – ist verschollen. Da nicht „alle Beweismittel ausgeschöpft werden konnten“, stellt das Gericht das Verfahren gegen Mutter und Tochter O. „mit Erstattung aller Kosten“ ein. „Das ist gewissermaßen ein Freispruch zweiter Klasse“, so die Vorsitzende. (*Namen geändert.) Hoga
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