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Unbeschwert groß werden. Viele Kitaerzieher sehen Nachholbedarf beim Kinderschutz.

© dpa

Prävention: Besseres Warnsystem für Kinderschutz

Wegen steigender Kosten wollen drei Landkreise gegen ein neues Gesetzes zum Kinderschutz vorgehen. Potsdam will die Präventionsarbeit hingegen ausbauen.

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Ein Jahr nach der Einführung des neuen Kinderschutzgesetzes will die Potsdamer Fachbehörde die verstärkte präventive Arbeit in diesem Bereich fortsetzen. Während drei Brandenburger Landkreise am Landesverfassungsgericht aufgrund steigender Kosten und erhöhten Personalbedarfs gegen das Gesetz vorgehen wollen, hat „Potsdam derzeit nicht die Absicht, zu klagen“, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow auf PNN-Anfrage.

Zum einen könne noch nicht beziffert werden, wie sich die Kosten nach Inkrafttreten des Gesetzes auswirken. Zum anderen sehe die Stadt eine stärkere Prävention als besser und unter Umständen kostengünstiger an als Hilfeleistungen im Nachhinein. Der Bund finanziert die Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes in diesem Jahr bundesweit mit 45 Millionen Euro und ab 2014 dauerhaft mit 51 Millionen Euro.

Mit dem Gesetz haben die örtlichen Jugendämter und ihre Partner erweiterte Aufgaben des präventiven aber auch des eingreifenden Kinderschutzes erhalten. So sollen sogenannte Familienhebammen Familien mit besonderem Hilfebedarf unterstützen. In Netzwerken unter dem Titel „Frühe Hilfen“ sollen wichtige Akteure im Kinderschutz – wie Ärzte, Psychologen, Pädagogen oder Sozialarbeiter – zusammengeführt werden. Mit den Maßnahmen sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden.

In Potsdam wurde zur Umsetzung des Gesetzes eine neue Koordinatorenstelle geschaffen. Aktuell wird das Rahmenkonzept für die Aufgaben des Kinderschutzes in der Stadt überarbeitet. Zudem existieren Netzwerke wie „Gesunde Kinder und Familien“ sowie „Familienbildung“. Durch die zahlreichen Angebote sowie einem hohen Versorgungsgrad bei Kindern von drei bis sechs Jahren in Kitas hofft die Stadt, ein gutes Frühwarnsystem zu haben, um bei Problemen in Familien schnell eingreifen zu können.

Nach Einschätzung des Sozial-Therapeutischen Instituts Berlin-Brandenburg (Stibb), das sich um sexuell missbrauchte und misshandelte Kinder kümmert, sei durch das neue Gesetz vor allem bei der frühzeitigen Hilfe viel neue Aktivität zu spüren. „Es gibt viel Motivation bei den Verantwortlichen, sich zu vernetzen und Schutz- sowie Notfallpläne zu entwickeln“, sagt Vereinschefin Annelie Dunand auf PNN-Anfrage. Nachholbedarf gebe es ihrer Meinung nach aber noch bei der Betreuung von Betroffenen. „Wenn man diese aktiviert und animiert, sich helfen zu lassen, muss man dem auch gerecht werden“, sagte sie.

Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes waren im Potsdamer Jugendamt zwei Mitarbeiter beschäftigt, die bei Hausbesuchen Meldungen über Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung nachgingen. Im Jahr 2011 gingen im Jugendamt 239 solcher Meldungen ein. Bei einem Drittel der Meldungen wurden durch die Mitarbeiter des Jugendamtes im Einvernehmen mit der Familie erzieherische Hilfen – ambulant und stationär – eingeleitet. In Einzelfällen waren auch sogenannte Inobhutnahmen des Jugendamtes, die zeitweilige Herausnahme der Kinder aus der Familie gegen den Willen der Eltern, erforderlich.

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