Hintergrund: Entwurf für neue Kitagebühren: Besserverdienende sollen mehr zahlen
Potsdam - Am morgigen Mittwoch steht der Entwurf zur neuen Kitagebührensatzung in der Stadtverordnetensammlung zur Diskussion. Als Bemessungsgrundlage für die monatliche Kitagebühr gilt das Jahresbruttoeinkommen der Eltern.
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Potsdam - Am morgigen Mittwoch steht der Entwurf zur neuen Kitagebührensatzung in der Stadtverordnetensammlung zur Diskussion. Als Bemessungsgrundlage für die monatliche Kitagebühr gilt das Jahresbruttoeinkommen der Eltern. Die neue Satzung sieht vor, die Einkommensgrenze, ab der Kitagebühren gezahlt werden, von bislang 12 500 auf 17 000 Euro Bruttoverdienst pro Jahr anzuheben. Daneben sollen Eltern mit einem Verdienst über 79.500 Euro künftig zum Teil deutlich mehr zahlen. Der Höchstsatz für eine achtstündige Kitabetreuung liegt ab einem jährlichen Verdienst von 149.501 Euro bei 330 Euro, für einen Krippenplatz bei 555 Euro.
Für Jahreseinkommen zwischen 17.000 und 79.500 Euro bleibt es bei der bisherigen 26-stufigen Staffelung. Die Beiträge werden für diesen Bereich nicht erhöht und sind seit 2003 konstant. Anfang 2014 wurde die Beitragsfreiheitsgrenze bereits auf 12.500 Euro angehoben. Die neue Satzung soll zum September 2015 in Kraft treten.
Torben Lehning, Rita Orschiedt
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