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Aus dem GERICHTSSAAL: Betrug per Internet?

Ex-Partner beschuldigen sich gegenseitig / Freispruch

Stand:

Die Bewährungshelferin spricht von einem Rosenkrieg, den sich Daniel D.* (29) und seine Ex-Partnerin Michaela M.* inzwischen liefern. Die junge Frau zog nach der Trennung mit den zwei Kindern nach Thüringen, um den Nachstellungen und Drohungen des unter anderem wegen zahlreicher Diebstähle, Körperverletzung, Störung des öffentlichen Friedens, versuchter Nötigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Betruges Vorbestraften zu entfliehen. Doch er spürte sie erneut auf. Die Amtsperson findet harsche Worte für die Laxheit des Probanden, der monatelang untertaucht, Gesprächstermine nicht einhält, sie über neue Straftaten nicht informiert. „Wenn ich ihm dann den Kopf wasche, guckt er wie ein Streifenhörnchen.“ Auch Michaela M. sei ihrer Ansicht nach nicht immer ehrlich.

„Mit dem Register kann man sich keine weiteren Hänger erlauben“, warnt Richterin Kerstin Devriel den Angeklagten zu Prozessbeginn. Laut Staatsanwaltschaft soll Daniel D. am 16. November vorigen Jahres über das Internet-Auktionshaus Ebay ein hochwertiges Autoradio für 107 Euro versteigert, dem Empfänger vier Wochen später ein minderwertiges Gerät zugesandt haben. Das nennt der Gesetzgeber schlichtweg Betrug. Dagegen verwahrt sich der Potsdamer, schiebt alle Schuld seiner früheren Lebensgefährtin in die Schuhe. „Ich habe mit diesem Geschäft nichts zu tun. Sie hat meinen Namen bei Ebay missbraucht. Der Kaufpreis wurde auf ihr Konto überwiesen“, berichtet Daniel D.

„Es war unser gemeinsames Konto“, stellt Michaela M. (29) im Zeugenstand klar. „Ich habe von dem Geld nichts gesehen.“ Eigentlich möchte sie überhaupt nicht aussagen, hat Angst vor Daniel D. „Ihnen kann hier gar nichts passieren. Sie sind auch viel eher wieder weg als der Angeklagte“, beruhigt sie die Vorsitzende. Zögernd berichtet Michaela M. nun, sie habe das Ebay-Konto eingerichtet, um Babysachen zu veräußern. Das Autoradio habe Daniel D. an einen Interessenten mit ausländischem Akzent versteigert, es später noch einmal angeboten. „Ich habe das Markengerät bei einem jungen Mann gekauft und auch unmittelbar danach bezahlt. Aber es kam nicht an“, beschwert sich Pjotr P.* (32). Richtig stutzig wurde der polnische Bauingenieur, als das gleiche Radio zeitnah erneut bei Ebay angepriesen wurde. Nach zahlreichen E-Mails und Anrufen bei dem Angeklagten – einmal habe es auch Telefonkontakt mit einer weiblichen Person gegeben – habe er ein Päckchen mit einem Billig-Radio erhalten.

Obwohl viel auf die Täterschaft des Angeklagten hindeutet, möchte sich das Gericht nicht festlegen, spricht ihn „In dubio pro reo“ vom Betrugsvorwurf frei. (*Namen geändert.) Hoga

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