Aus dem GERICHTSSAAL: Betrüger im flotten Audi?
Hauptentlastungszeuge nicht mehr auffindbar
Stand:
Aus dem GERICHTSSAALHauptentlastungszeuge nicht mehr auffindbar Wanja W. (29) hatte sich einen Audi A4 im Wert von 12950 Euro in den Kopf gesetzt. Doch statt hinter dem Steuer seines Traumautos saß er nun wegen Betruges und Urkundenfälschung auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Der Staatsanwalt ist sicher, Wanja W. verfügte nicht über die nötigen finanziellen Mittel, sich den Wagen leisten zu können. Um sich seinen Wunsch dennoch zu erfüllen, habe er am 4. Dezember 2002 im Autohaus eine gefälschte Gehaltsbescheinigung vorgelegt, die ihn in den Genuss eines Darlehensvertrages brachte. „Ich verdiente damals rund 600 Euro“, erzählte der Angeklagte. Der Autohändler habe ihm erklärt, dies sei zu wenig, um eine Finanzierung über die Bank aushandeln zu können. Da habe ihm sein Chef pro forma eine Bescheinigung über 1700 Euro Monatsgehalt ausgestellt. „Der Autohändler wusste, dass die nicht real war.“ Leider ist der einstige Arbeitgeber des Angeklagten „untergetaucht“. Bis zum Prozess gelang es nicht, seine Adresse ausfindig zu machen. Doch seine Aussage wäre enorm wichtig, Schuld oder Unschuld des Audi-Freaks zu belegen. Bülent K. (38) – Angestellter des Autohauses – erinnert sich im Zeugenstand: „Herr W. war äußerst interessiert an dem Audi. Er machte eine Probefahrt, danach sprachen wir über die Modalitäten der Finanzierung. Ich habe ihm nie gesagt, er verdiene zu wenig und müsse eine andere Gehaltsbescheinigung vorlegen“, empörte sich der Autohändler. „Außerdem war ich beim Verkauf des Audi nur kurz dabei. Die Hauptverhandlung hat mein Kollege geführt.“ Der Angeklagte habe seinen Ausweis und eine Lohnabrechnung der letzten drei Monate präsentiert. Daraufhin habe er bei der Bank nachgefragt. Die habe den Kredit genehmigt. „Das Fahrzeug wurde zugelassen und ausgeliefert.“ Später habe die Bank angerufen und gefragt, ob Wanja W. wirklich in dem angegebenen Betrieb arbeite. Ihren Nachforschungen zufolge habe dieser Insolvenz angemeldet“, berichtete Bülent K. Der Autoverkäufer setzte sich daraufhin mit dem frisch gebackenen Audi-Besitzer in Verbindung, bestellte ihn ins Autohaus. „Bei diesem Anruf war Bülent K. wie ausgewechselt. Ich sollte 4000 Euro mitbringen, ansonsten würde er Anzeige erstatten“, so Wanja W. „Die hatte ich aber nicht.“ Da sei er von Bülent K. und einigen Unbekannten in einen Raum gesperrt worden. Unter dem Vorwand, die geforderte Summe zu besorgen, habe er telefonisch mehrere Freunde an den Ort seiner Gefangenschaft gerufen und die Polizei von der Freiheitsberaubung informiert. (Inzwischen wurde Bülent K. dafür vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.) Um ein Urteil über Wanja W. zu sprechen, muss unbedingt sein einstiger Arbeitgeber gehört werden, befand das Gericht und setzte die Verhandlung aus. Zum neuen Termin wurde auch der zweite Verkäufer des Autohauses geladen. HoGa
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