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Aus dem GERICHTSSAAL: Betrüger ohne Konto

Hartz-IV-Empfänger zu 400 Euro Strafe verurteilt

Stand:

Die EC-Karte besaß Falk F.* (39) noch, sein Konto war längst erloschen. Das hinderte den Arbeitslosen allerdings nicht, am 17. Juli 2009 mit der Karte einzukaufen. Und er schlug so richtig zu im Supermarkt, packte Lebensmittel für 92,65 Euro in den Korb. Jetzt wurde Falk F. vom Amtsgericht wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die trifft den Hartz-IV-Empfänger trotz erlaubter Ratenzahlung empfindlich.

Dabei hätte er es auch preiswerter haben können. Die Staatsanwaltschaft hatte Falk F. angeboten, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro einzustellen. Doch der bereits wegen Betruges in knapp zwei Dutzend Fällen sowie Diebstahls Vorbestrafte ließ die Zahlungsfrist verstreichen. Es kam zum Prozess – und zu einer weiteren Vorstrafe.

Falk F. hockt wie ein Häufchen Elend auf der Anklagebank. „Ich gebe die Sache zu“, murmelt er. „Das war schlecht. Aber ich habe mich damals in einer Notsituation befunden.“ Im Sommer vor zwei Jahren sei er gänzlich ohne Einkommen gewesen, berichtet der Potsdamer. Dann habe er eine Frau kennengelernt, sei in ihrer Wohnung Am Stern untergekommen. Weil es ihm peinlich gewesen sei, auf Kosten der ebenfalls Arbeitslosen zu leben, habe er den verhängnisvollen Entschluss gefasst. „Jetzt muss ich wohl die Konsequenzen tragen“, meint er lakonisch. „Sind Sie mit der Frau noch zusammen?“, fragt Richter Francois Eckardt. Falk F. nickt.„Wir haben sogar einen kleinen Sohn. Er ist jetzt sieben Monate“, erzählt er stolz. Und obwohl in der Familienkasse eigentlich permanent Ebbe herrsche, gehe er seit zwei Jahren ehrlich durchs Leben.

„Der Gesetzgeber sieht für Betrug Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor“, betont die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Da Falk F. ein Geständnis ablegte, der Schaden zudem nicht exorbitant hoch war, könne mit einer Geldstrafe auf sein kriminelles Tun reagiert werden. „Sie haben über Ihre Zahlungsfähigkeit getäuscht. Dem Supermarkt ist durch die Rückbuchung ein Schaden von 173,75 Euro entstanden“, stellt der Vorsitzende klar. „Immerhin haben Sie in der letzten Zeit die Füße still gehalten.“ Sollte der Angeklagte die Strafe nicht zahlen, droht ihm Gefängnis. „Sie können die Summe auch abarbeiten“, gibt der Richter Falk F. mit auf den Weg. (*Name geändert.) Hoga

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