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Aus dem GERICHTSSAAL: Betrügerischer Freizeitkapitän

16 000 Euro teures Boot lediglich angezahlt / Geprellter inzwischen verstorben

Stand:

Im Juni 2008 stellte das Amtsgericht ein Verfahren gegen den überführten Betrüger Adam A. (44, Name geändert) gegen Zahlung einer Geldbuße von 1500 Euro vorläufig ein. Doch der bereits wegen Unterschlagung Vorbestrafte entrichtete lediglich ein Drittel der Summe. Auf Mahnungen der Vorsitzenden reagierte er nicht. Auch die Ankündigung einer erneuten Hauptverhandlung, die diesmal mit einem Urteil enden würde, konnte Adam A. nicht schrecken. Jetzt sitzt der rothaarige Mann mit dem Pferdeschwanz erneut auf der Anklagebank – völlig zu Unrecht, will man ihm glauben. „Wenn Sie 1000 Euro dabei haben und die einzahlen, können wir das Verfahren heute einstellen“, erklärt Richterin Rita Franke. Doch des Mannes Taschen sind leer, genau wie im Sommer 2006. Adam A. gab sogar die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit ab. Dennoch erwarb er von einem Rentner für 16 000 Euro ein Sportboot. Vereinbarungsgemäß entrichtete der Arbeitslose 8000 Euro bei dessen Abholung, danach noch einmal 1300 Euro. Auf den Rest wartete der Verkäufer vergebens. Inzwischen ist er verstorben.

„Sie täuschen vor, dass Sie das Boot kaufen können. In Wirklichkeit stecken Sie in finanziellen Nöten – noch und nöcher. Das ist der klassische Fall von Betrug“, stellt Staatsanwalt Ralf Menger klar. Adam A. hält dagegen: „Ich hatte damals Geld. Aber es gab so viele andere Verpflichtungen. Die gingen vor. Außerdem ist durch die Selbstständigkeit meiner Frau ein hoher Schuldenberg entstanden. Den müssen wir schließlich auch abtragen.“ Adam A. – nach eigener Aussage passionierter Freizeitkapitän – soll das Sportboot an einen Schweizer weiterverkauft haben. Laut Gerichtsakte erwarb der Angeklagte in der Vergangenheit mindestens vier weitere Boote, die er nicht vollständig bezahlte. Auch sie haben längst andere Besitzer gefunden.

Zu pfänden gibt es bei Adam A. nichts. Die Witwe des Verkäufers wird wohl – wie zahleiche andere Gläubiger des Angeklagten – auf ihrem Schaden sitzen bleiben. „Der Mann, von dem Sie das Boot erwarben, bezog nur eine geringe Rente. Mit dem Geld, das er durch den Verkauf erzielen wollte, hätte er sich möglicherweise Wünsche erfüllen können. Rund 7000 Euro, die Sie ihm schuldig blieben, waren für ihn eine große Summe“, gibt der Staatsanwalt zu bedenken. Er beantragt, den Hartz-IV-Empfänger mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro zu sanktionieren. Das Gericht urteilt ebenso. „Bei einem weiteren ähnlich gelagerten Fall gibt es eine Freiheitsstrafe. Dann ist nämlich von Unbelehrbarkeit auszugehen“, warnt der Vertreter der Anklage. Und Richterin Franke betont: „Falls Sie die 600 Euro Strafe nicht zahlen, werden Sie mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen müssen.“Hoga

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