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Aus dem GERICHTSSAAL: Betrügerischer Kantinenpächter

Anklage: 7440 Euro Eingliederungszuschuss zu Unrecht kassiert / 3000 Euro Geldstrafe

Stand:

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Der Verteidiger fordert Freispruch für seinen Mandanten. Für Amtsrichter Wolfgang Peters hingegen hat sich nach zweitägiger Beweisaufnahme bestätigt: Karsten K.* (41) ist des Betruges schuldig. Er wird mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro, also insgesamt 3000 Euro, sanktioniert.

Karsten K. hatte im Jahr 2005 die Kantine einer gemeinnützigen Einrichtung in der Innenstadt gepachtet. Ein Koch ging ihm dort zur Hand. Der wurde dem Pächter vom Arbeitsamt geschickt. Laut Anklage soll Karsten K. diesen Kollegen am 1. September 2005 zu einem monatlichen Bruttolohn von 1100 Euro eingestellt, der PAGA gegenüber jedoch angegeben haben , ihm monatlich 1900 Euro brutto zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft wirft Karsten K. nun vor, insgesamt 7440 Euro Eingliederungszuschüsse der PAGA für den Koch zu Unrecht eingestrichen zu haben.

„Die Vorwürfe sind völlig aus der Luft gegriffen. Ich hatte nie die Absicht, die PAGA zu betrügen“, beteuert der Angeklagte zum Prozessauftakt. Er habe dem Amt schriftlich mitgeteilt, dass er dem Koch während der Probezeit lediglich 1100 Euro gewähre. Als das Beschäftigungsverhältnis am 31. März 2006 per Aufhebungsvertrag beendet worden sei, habe er die PAGA davon ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Dennoch sei ihm der Eingliederungszuschuss weiter überwiesen worden. „Ich fragte sofort an, wohin ich den Betrag rücküberweisen kann“, betont Karsten K. Leider habe er nie eine Antwort erhalten. „Wenn der Angestellte weniger verdient, steht Ihnen auch weniger Eingliederungszuschuss zu“, rügt Richter Peters. „ Sie haben die überfällige Summe nicht zurückgezahlt, sondern ausgegeben.“

„Es gab keine Vereinbarung mit dem Angeklagten, dass ich anfangs weniger Geld bekommen soll“, versichert Gernot G.* (32). Der gelernte Koch war froh, nach längerer Arbeitslosigkeit wieder eine Anstellung gefunden zu haben. „Ich habe bis Dezember 2005 überhaupt nur Gehalt bekommen“, beklagt er sich. Obwohl er inzwischen einen Anwalt einschaltete, sei ihm sein einstiger Arbeitgeber immer noch zwei Monatsgehälter schuldig. „Die von der PAGA bewilligten Gelder werden per Daueranweisung für den gesamten Zeitraum gezahlt“, berichtet eine Behördenmitarbeiterin im Zeugenstand.Nach ihrer Kenntnis gab es von seiten des Angeklagten keine Information darüber, dass Gernot G. nicht mehr bei ihm arbeite. „Hätte er mir das mitgeteilt, hätte ich einen Aktenvermerk gemacht und die Zahlung wäre umgehend eingestellt worden.“ (*Namen geändert.) Hoga

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