Aus dem GERICHTSSAAL: Betrugsversuch geplatzt
Bedarfsgemeinschaft bei Hausbesuch aufgedeckt – Gericht verhängte Geldstrafe
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Bei manchen klappt es, bei Bodo B. * (58) ging die Sache nach hinten los. Der Erwerbslose wohnt mit seiner Lebensgefährtin Edith E.* zusammen. Die scheint vermögend zu sein. Bodo B. erhält deshalb kein Arbeitslosengeld. Die finanzielle Abhängigkeit von der Frau missfällt dem Potsdamer aber sehr. Gern hätte er sich mal ein paar Bierchen außer der Reihe gegönnt, die Schuhe nicht so lange getragen, bis die Sohle löchrig ist wie ein Schweizer Käse.
Bodo B. versicherte deshalb am 16. Februar 2005 vor dem Sozialgericht an Eides statt, keinesfalls mit Edith E. aus einem Topf zu wirtschaften. Sie zahle zwar die Miete, ansonsten aber mache in der Behausung jeder seins. Deshalb, so seine Begründung, stünden ihm die vom Gesetzgeber festgelegten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu.
Der Agentur für Arbeit kam die Angelegenheit offenbar nicht koscher vor. Sie schickte einen Mitarbeiter zu einem Hausbesuch zu Bodo B. und Edith E. Der fand die Zweieinhalb-Raum-Wohnung so eingerichtet, wie es bei Paaren üblich ist. Es gab ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer, einen Fernseher, vor dem Bodo und Edith entspannte Stunden verbringen, und einen Kühlschrank, der Lebensmittel für die gemeinsame Speisenzubereitung enthielt.
Für den Arbeitsagentur-Mitarbeiter war klar: Hier handelt es sich eindeutig um eine so genannte Bedarfsgemeinschaft. Es dauerte nicht lange, und Bodo B. erhielt Post von der Staatsanwaltschaft. Jetzt musste sich der Mann wegen versuchten Betruges und falscher Versicherung an Eides statt vor dem Amtsgericht verantworten. Erregt schob er dort alle Schuld auf seinen Rechtsanwalt. „Er hat mir geraten, vor dem Sozialgericht auf Geld zum Lebensunterhalt zu klagen. Er meinte, in meiner Situation hätte ich da durchaus Aussicht auf Erfolg“, berichtete Bodo B. „Das war ja dann leider nicht der Fall“, fügte er enttäuscht hinzu.
„Ein Rechtsanwalt kann vor Gericht nur weitergeben, was Sie ihm erzählen. Er kann nicht wissen, was wahr und was unwahr ist“, warf Amtsrichterin Kerstin Devriel ein. „Sie haben unterschrieben, mit Frau E. nicht in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben. Damit haben Sie wissentlich falsche Angaben gemacht. Aus der Nummer kommen Sie ganz schlecht wieder raus.“ Doch so leicht gab sich der 58-jährige Potsdamer Bodo B. nicht geschlagen. „Ich war mir nicht bewusst, unter die Kategorie der Bedarfsgemeinschaft zu fallen“, konterte er. Inzwischen sei er allerdings schlauer und bedaure das Vorgefallene.
„Lassen Sie sich das eine Lehre sein“, gab Staatsanwalt Ralf Menger dem bislang Unbescholtenen mit auf den Weg und beantragte, ihn zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je zwei Euro zu verurteilen. Das Gericht entschied ebenso. (*Namen geändert.) Hoga
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