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Aus dem GERICHTSSAAL: Betrunken, mit knurrendem Magen Streife stoppte Potsdamer zweimal in einer Nacht

Bei der ersten Polizeikontrolle – da war Ronny R.* in eine Schlägerei verwickelt – pustete sich der 24-Jährige auf 1,56 Promille.

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Bei der ersten Polizeikontrolle – da war Ronny R.* in eine Schlägerei verwickelt – pustete sich der 24-Jährige auf 1,56 Promille. Die Beamten ließen ihn laufen, er lief zu seiner Wohnung in der Charlottenstraße. Rund zwei Stunden später griffen die Beamten den Potsdamer in der Nacht des 24. November 2013 erneut auf, diesmal in seinem Auto auf der Nutheschnellstraße. Ein Blutalkoholtest ergab 1,3 Promille. Nun kam der Kundenbetreuer nicht mehr so glimpflich davon. Die Ordnungshüter fertigten eine Strafanzeige, Ronny R. musste seinen Führerschein noch an Ort und Stelle abgeben.

Jetzt saß er wegen vorsätzlichen Fahrens unter Alkoholeinfluss auf der Anklagebank. Das Amtsgericht verhandelte im beschleunigten Verfahren gegen den Angestellten. Nach zehn Minuten war der Prozess zu Ende. Ronny R. wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro (insgesamt 1200 Euro) verurteilt. Vor Ablauf von weiteren acht Monaten darf ihm die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Allerdings befand Amtsrichterin Waltraud Heep nach Abschluss der Beweisaufnahme, man könne dem Angeklagten nicht unbedingt Vorsatz unterstellen. Er habe schlicht und einfach fahrlässig gehandelt. Der Strafrahmen dafür ist allerdings der gleiche.

„Zu Hause habe ich mich schlafen gelegt. Irgendwann bin ich aufgewacht und hatte tierischen Hunger“, erzählte der Angeklagte. „Der Kühlschrank war leer.“ Ohne zu überlegen habe er eine Jogginghose angezogen, sich in sein Auto geschwungen, um zu McDonalds zu fahren. „Ich hätte nicht gedacht, dass ich noch so viel Alkohol im Blut habe. Ich fühlte mich eigentlich in Ordnung“, berichtete der Potsdamer. „Das war eine saublöde Idee von mir. So etwas kommt bestimmt nicht wieder vor“, beteuerte er reumütig.

Die Richterin vermochte nicht recht an seine Läuterung zu glauben. „Im Jahr 2012 habe ich Sie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Das hat Sie offensichtlich nicht nachhaltig genug beeindruckt“, gab sie zu bedenken. Ronny R. schaute schuldbewusst. „Wird die neue Strafe in mein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen?“, fragte er kleinlaut. „Ich habe Angst, meinen Job zu verlieren.“

Die vorsitzende Richterin beruhigte ihn. „Geldstrafen bis 90 Tagessätze erscheinen nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Es sei denn, Sie hätten vor, sich als Staatsanwalt oder Richter zu bewerben.“ „Ganz bestimmt nicht“, entgegnete Ronny R. grinsend und verließ erleichtert den Verhandlungssaal. (*Name geändert.) Hoga

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