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Aus dem GERICHTSSAAL: Betrunken und bissig beim Stadtteilfest Ausraster kostet 1800 Euro Strafe

„Während der Verhandlung ist es immer leicht, sich zu entschuldigen. Das hätte vorher passieren müssen“, rügt der Polizeibeamte Thomas B.

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„Während der Verhandlung ist es immer leicht, sich zu entschuldigen. Das hätte vorher passieren müssen“, rügt der Polizeibeamte Thomas B. (49). Frank F.* (51) auf der Anklagebank versichert, er habe auf der Wache angerufen, sobald er wieder bei klarem Verstand gewesen sei. Der Lagerarbeiter muss sich wegen Sachbeschädigung, versuchter Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht verantworten, kassiert dafür eine Gesamtgeldstrafe von 1800 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Frank F. weiß nicht mehr viel von jenem 12. September 2009. Er räumt allerdings ein, es könnte so gewesen sein, wie in der Anklage aufgelistet. Die wirft ihm vor, während des Stadtteilfestes Am Stern mehrere Frauen belästigt zu haben. Als die Besatzung eines vorbeifahrenden Streifenwagens auf die Szenerie aufmerksam wurde, den offenbar stark Betrunkenen in den Gewahrsam verfrachten wollte, soll er mit Wucht gegen die Tür des Polizeiautos getreten haben. Nachdem der nunmehr Gefesselte in den Streifenwagen gesetzt wurde, soll er einen Polizisten in die Hand gebissen haben. Auch während der Blutentnahme habe sich Frank F. mit Händen, Füßen und bösen Worten gewehrt. Zudem soll er versucht haben, einen Polizisten ins Gesicht zu beißen.

„Ich habe auf dem Straßenfest Bier getrunken. Eigentlich bin ich keinen Alkohol gewöhnt“, erzählt der Junggeselle. „Irgendwann hatte ich einen Blackout. Ich bin erst in der Ausnüchterungszelle wieder zu mir gekommen.“

„Als wir den Angetrunkenen endlich im Streifenwagen hatten, wollte ich prüfen, ob sein Sicherheitsgurt richtig angelegt ist. Da hat er mich in den Daumen gebissen. Zum Glück hatte ich Lederhandschuhe an“, berichtet ein als Zeuge geladener Polizeibeamter. Sein Kollege ergänzt: „Der Mann hat alle Beleidigungen von sich gegeben, die ihm eingefallen sind. Drei Beamte mussten ihn festhalten, damit die Blutprobe überhaupt möglich war. Deren Wert lag bei 1,84 Promille.“ Eigentlich – so der Polizeizeuge – habe Frank F. auf ihn nicht den Eindruck gemacht, nichts mehr mitzukriegen. „Ich habe ihn mindestens 20-mal nach seinem Namen gefragt. Und er hat ebenso oft geantwortet: Den sage ich euch nicht.“ Erst am nächsten Morgen sei die Feststellung der Personalien möglich gewesen.

„So etwas passiert mir bestimmt nicht wieder“, versichert der Potsdamer reumütig. „Von Vollrausch ist nicht auszugehen, von verminderter Schuldfähigkeit allerdings schon“, stellt Amtsrichterin Reinhild Ahle nach Abschluss der Beweisaufnahme fest. „Sie wissen jetzt, wie Sie reagieren, wenn Sie übermäßig viel Alkohol getrunken haben. Beim nächsten Mal wird das nicht strafmildernd gewertet.“ (*Name geändert.) Hoga

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