Aus dem GERICHTSSAAL: Betrunkene Autofahrer
Betretene Mienen bei Verfahren im 10-Minuten-Takt
Stand:
Larissa L.* (40) schluckt, als sie ihr Urteil des Gerichtes wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vernimmt: 450 Euro Strafe sowie ein noch fünfmonatiges Fahrverbot. Den Führerschein ist die Tanzlehrerin bereits seit dem 18. November des Vorjahres los. Da wurde sie um 20.40 Uhr mit über zwei Promille von der Polizei gestellt. „Ich hätte nicht gedacht, dass die Alkoholkonzentration so hoch ist. Ich habe bei unserer Feier doch nur Bowle getrunken“, beteuert die Potsdamerin während des beschleunigten Verfahrens vor dem Amtsgericht. Als sie merkte, dass ihre Kollegin mit dem Generalschlüssel des Tanzstudios nach Hause gefahren war, habe sie sich spontan in ihr Auto gesetzt, um ihn zu holen. „Das war ganz schön dumm“, resümiert sie selbstkritisch.
Zehn Minuten später sitzt Holger H.* (49) auf der Anklagebank. Er brachte es am 8. März 2009 ebenfalls auf gut zwei Promille. „Ich bin Alkoholiker“, gesteht er freimütig. Heute habe er auch schon getrunken.“ Nach kurzer Zeit riecht der kleine Verhandlungssaal wie eine Destille. Eifrig begründet der Hartz IV-Empfänger, wieso er an jenem Abend mit seinem Golf unterwegs war. „Meine derzeitige Partnerin ist ebenfalls Trinkerin. Sie brach plötzlich zusammen. Der Rettungswagen brachte sie ins Bergmann-Klinikum. Ich bin hinterher gefahren, um ihr ein paar Sachen zu bringen.“
In der Berliner Straße war die Fahrt allerdings zu Ende. „Machen Sie alles mit mir, aber stecken Sie mich nicht ins Gefängnis“, bittet der vom Hochprozentigen Gezeichnete die Richterin. „Da möchte ich nicht noch einmal hin.“ Weil er eine Geldstrafe wegen Ladendiebstahls nicht bezahlt hat, musste er 20 Tage hinter Gitter. Jetzt kassiert Holger H. eine Geldstrafe von 900 Euro. Hinzu kommt ein zweijähriges Fahrverbot. Doch das ist rein theoretisch. Bevor der Angeklagte erneut ans Steuer eines Kraftfahrzeugs darf, muss er den „Idiotentest“ bestehen und nachweisen, dass er seine Sucht überwunden hat. „Es wird langsam eng für Sie. Sie müssen aufpassen, dass Sie die JVA nicht erneut von innen sehen“, warnt die Vorsitzende. Holger H. verspricht, sich zu bessern. „Kann ich die Strafe auch abarbeiten?“, fragt er kleinlaut. „Die Möglichkeit besteht. Sie können aber auch um Ratenzahlung bitten. Warten Sie einfach, bis Sie die Zahlungsaufforderung bekommen“, rät die Richterin.
Fabian F.* (24) hatte seinen Führerschein erst auf Probe. Am 24. April wurde er ihm entzogen. Die Polizei stoppte den Fleischerlehrling am Abend mit seinem Peugeot in der Friedrich-List-Straße. Eine ihm wenig später entnommene Blutprobe wies einen Äthanolgehalt von 1,38 Promille auf. „Seit meine kleine Tochter geboren wurde, trinke ich gar nichts mehr“, versichert der junge Vater. 300 Euro kostet ihn seine Trunkenheitsfahrt, dazu kommt ein noch achtmonatiges Fahrverbot.
„Seit ich keinen Führerschein mehr besitze, habe ich seine Bedeutung schmerzlich erfahren. Ich hatte ihn mir vom Mund abgespart“, erzählt Fabian F. dem Gericht. „Diese Fahrt war eine schlimme Sache, leichtsinnig und überflüssig. So etwas werde ich bestimmt nie wieder tun.“ (*Namen geändert.) Hoga
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