Aus dem GERICHTSSAAL: Betrunkener randalierte im Gerichtssaal
Aus dem GERICHTSSAAL Als Stefan S. am 2.
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Aus dem GERICHTSSAAL Als Stefan S. am 2. Oktober 2002 wegen Körperverletzung vor Gericht erscheinen musste, benahm er sich äußerst ungebührlich. Er fiel der Vorsitzenden ständig ins Wort, duzte den Staatsanwalt, beleidigte Zeugen. Mehrfach wurde dem Rüpel Ordnungsgeld angedroht, dann unmissverständlich mitgeteilt, jetzt reiche es, er habe zu zahlen. Doch Stefan S. pöbelte weiter. Der Anklagevertreter ordnete einen Tag in der Zelle an, um den bereits 17-fach mit dem Gesetz in Konflikt Geratenen zur Räson zu bringen. Als die Richterin zwei Wachtmeister anforderte, den Angeklagten abzuführen, tickte der erst richtig aus, schlug und trat nach den Uniformierten. Stühle und Tische gerieten ins Schwanken. Doch Stefan S. behauptete seinen Platz. Erst als ein dritter Ordnungshüter herbeigerufen wurde, gelang es, den Wildgewordenen zu fesseln. Gestern saß der inzwischen 28-Jährige wegen desVorfalls, der damals für einiges Aufsehen im Amtsgericht sorgte, auf der Anklagebank. „Ich wollte doch bloß noch eine Frage stellen, bevor ich abgeführt werde“, begründete Stefan S. sein Ausrasten. „Außerdem hatte ich vor der Verhandlung sechs kleine Bier und eine Flasche Korn getrunken.“ Eigentlich wisse er gar nicht mehr genau, was vorgefallen sei, entschuldigte sich allerdings in aller Form bei den Justizbediensteten. Inzwischen habe er sich besser im Griff, wohne jetzt in der Nähe von München, habe dort auch Arbeit gefunden. „Die Ordnungshaft sollte sofort vollstreckt werden“, erinnert sich Holger T. (40). Er habe versucht, den Angetrunkenen, der sich massiv wehrte, zu beruhigen. „Irgendwann gelang es uns dann, ihm Handschellen anzulegen.“ Ob seine Knieverletzung von einem Tritt des Wüterichs oder einem der in Bewegung geratenen Möbelstücke stammte, vermochte der Wachtmeister nicht zu sagen. Stefan S. – außer Mord und Totschlag findet sich so ziemlich alles in seinem Vorstrafenregister – wurde gestern wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Hoga
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