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Aus dem GERICHTSSAAL: Beulen-Clio gegen Audi? Gericht: Unfallflucht nicht bewiesen

Aus dem GERICHTSSAAL Tobias T.* (22) war sich keiner Schuld bewusst, als ihn die Polizei am Vormittag des 3.

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Aus dem GERICHTSSAAL Tobias T.* (22) war sich keiner Schuld bewusst, als ihn die Polizei am Vormittag des 3. September 2004 aus dem Unterricht holte. Ein Pärchen wollte beobachtet haben, wie er beim Einparken mit seinem bejahrten roten Renault Clio vor dem Oberstufenzentrum Am Jagenstein gegen einen Audi stieß, sich danach seelenruhig entfernte. „Ich habe keine Berührung wahrgenommen. Und die Alarmanlage des Audi ging auch erst los, nachdem ich mein Auto längst verlassen hatte“, beteuerte der wegen Unfallflucht Angeklagte gestern vor dem Potsdamer Amtsgericht. Auch seine Beifahrerin Janine J.* (24) bemerkte keinen Crash. „Tobias musste beim Einparken einmal korrigieren. Das war alles.“ Torsten T.* (28) nutzt den himmelblauen, mit Wölkchen verzierten teuren Audi seines Vaters. „Der Wagen hatte vorher keinerlei Beschädigungen“, so der Gas- und Wasserinstallateur im Zeugenstand. Beim Ertönen der Sirene sei er mit seiner Lebensgefährtin ans Fenster getreten, habe den missglückten Einparkvorgang des Schülers beobachtet. Gewackelt habe das Fahrzeug nach dem Anstoß nicht. „Aber es wies im Frontbereich Lackkratzer auf, die Stoßstange und ein Scheinwerfer waren beschädigt.“ Ein noch am selben Tag beauftragter Gutachter habe einen Schaden von 879 Euro ermittelt. Die den ominösen Unfall aufnehmende Polizeibeamtin sah mit bloßem Auge keine Schäden am Audi. „Der Clio hatte allerdings jede Menge Schrammen. Ob darunter welche neueren Datums waren, weiß ich nicht.“ Der vom Gericht eingeschaltete Kfz-Sachverständige wollte sich beide Autos anschauen, fand aber nur noch den Kleinwagen vor. An dessen rechtem vorderen Stoßfänger habe er „keine signifikanten Spuren“ finden können, die mit dem Schadensbild am zwischenzeitlich in sämtliche Einzelteile zerlegten Audi korrespondiert hätten. Clio- Besitzer Tobias T. hatte zuvor dessen vermeintliche Beschädigungen fotografiert. „Es gibt keine Anhaltspunkte für einen Anstoß. Allerdings kann ich einen solchen auch nicht ausschließen“, führte der Gutachter salomonisch aus. Die Staatsanwaltschaft hegte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage des Torsten T. „Dem Angeklagten ist eine Unfallflucht nicht nachzuweisen“, befand auch das Gericht. Freispruch! (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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