Aus dem GERICHTSSAAL: Beute-Uhren vergraben?
Nochmals Bewährung für dreisten Räuber und Dieb
Stand:
Haft wäre kontraproduktiv. Im Gefängnis würde der Angeklagte nur an die falschen Leute geraten, befand die Schöffengerichts-Vorsitzende. Obwohl bereits unter Bewährung stehend, verurteilte sie David D.* (19) gestern wegen dreifachen Diebstahls und schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, die nochmals zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Potsdamer 100 Stunden unentgeltlich arbeiten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
David D. gestand die Taten nuschelnd, aber ohne Umschweife. Am 9. November 2009 unternahm der Potsdamer einen wahren Beutezug. Zuerst suchte er die Filiale von Christ im Sterncenter auf, stahl hier eine Markenuhr im Wert von 2250 Euro. Danach fuhr David D. nach Berlin, erleichterte eine Christ-Filiale in den Gropiuspassagen um einen 2450 Euro teuren Chronometer. Einem Juwelier in Neukölln entwendete er wenig später eine massive Goldkette für 5000 Euro. Doch der Mann bemerkte den Verlust. Er nahm umgehend die Verfolgung des Langfingers auf, hielt ihn mit Hilfe von zwei Passantinnen so lange fest, bis die Polizei kam. Die Kette hat er wieder, die zwei hochwertigen Uhren sind verschwunden. „Die habe ich vergraben“, machte David D. dem Gericht weis. Eigentlich habe er sie verkaufen wollen, um Schulden bei Leuten zu begleichen, „bei denen man besser keine Schulden haben sollte“.
Am späten Nachmittag des 9. November 2009 raubte der 19-Jährige mit einem Komplizen aus einem Geschäft im Havel-Nuthe-Center rund 1700 Euro aus der Kasse. „Er befahl: Gib mir das Geld, und bedrohte mich mit einer Axt“, schilderte Svenja S.* (25). Seitdem könne sie nicht mehr in ihrem Beruf als Verkäuferin arbeiten. „Mach so etwas nie wieder“, wandte sich die junge Mutter schluchzend an den Angeklagten. Der entschuldigte sich kleinlaut.
Der Bewährungshelfer zeichnete ein recht positives Bild seines Probanden. Als David D. im Mai vorigen Jahres wegen räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls verurteilt worden war – diese Taten beging er ebenfalls 2009 –, sei er „voller Hass auf die Welt gewesen, weil alles nicht so klappte, wie er es sich vorgestellt hatte“. Inzwischen besuche er die Abendschule, um seinen Zehn-Klassen-Abschluss nachzuholen und versuche, seine Schulden mit professioneller Hilfe abzubauen. Rückhalt fände er bei seinem Vater, bei dem er auch wohne.
„Der Angeklagte hat eine ganz erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Der von ihm verursachte Schaden ist beträchtlich, die Folgen des Überfalls für die Kassiererin gravierend“, brachte die Staatsanwältin die aktuellen Anklagevorwürfe auf den Punkt. Dennoch plädierte sie ausnahmsweise noch einmal für Bewährung.
„Beim Angeklagten ist von schädlichen Neigungen auszugehen. Das waren schwere Straftaten, die er verübt hat“, so die Schöffengerichts-Vorsitzende. Doch David D. solle die Chance erhalten, den jetzt eingeschlagenen guten Weg weiterzuverfolgen. (*Namen geändert.) Hoga
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