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Aus dem GERICHTSSAAL: Beutezug im Inselhotel

16 Monate Gefängnis für Bewährungsversager

Stand:

Eigentlich wollte Ronny R.* (24) am 3. März vorigen Jahres mit seiner Freundin nur eine schöne Nacht im Inselhotel Hermannswerder erleben. An der Rezeption musste das arbeitslose Pärchen erkennen: Das Vergnügen würde seine Finanzen bei weitem übersteigen. Statt den Heimweg anzutreten, hebelte der junge Mann die Tür eines Gästezimmers auf, stahl einen Koffer mit Laptop, diversen elektronischen Geräten und 600 Euro Bargeld. Am nächsten Tag drang das diebische Duo gleich in fünf Zimmer desselben Hotels ein. Dreimal fand Ronny R. nichts, was sein Interesse erweckte. Aus zwei Räumen entwendete er einen weiteren Laptop, ein Smartphone, die Geldbörse einer Frau samt Papieren und 60 Euro.

Gestern wurde der Förderschulabgänger wegen besonders schweren Diebstahls vom Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Da Ronny R. zur Tatzeit unter Bewährung stand, muss er demnächst mit einer Ladung zum Haftantritt rechnen. Seine Freundin wurde bereits vom Jugendrichter verwarnt.

Die Polizei brauchte nicht lange, um dem Dieb auf die Schliche zu kommen. Die Videoanlage des Inselhotels lieferte gute Bilder des Eindringlings und seiner Begleiterin, erfasste auch das weiße Auto von Ronny R., mit dem die Beute abtransportiert wurde.

„Meine Freundin hat nichts mit der Sache zu tun“, beteuerte der Hartz-IV-Empfänger zu Prozessbeginn. Kumpels hätten ihm erzählt, wie man so einen „Bruch“ bewerkstelligen könnte. Da habe er es halt probiert. „Wir hatten kein Geld, keine Arbeit“, begründete der vielfach Vorbestrafte sein Tun.

Die Bewährungshelferin kennt Ronny R. bereits seit 2004. Damals nahm er Drogen, trank auch mehr Alkohol, als ihm gut tat. Immer wieder machte er lange Finger, wurde gewalttätig und beleidigend. „Wir haben es hier mit einem stark entwicklungsverzögerten jungen Mann zu tun“, stellte sie klar. Der Angeklagte leide unter Ängsten, bei Überforderung würde er aggressiv reagieren. Wegen seiner psychischen Probleme sei er weder für eine betriebliche noch eine überbetriebliche Ausbildung geeignet. Das Drogenproblem habe Ronny R. – seit kurzem Vater – inzwischen im Griff. Den Alkoholkonsum habe er eingeschränkt. Die seelische Störung sei aber nach wie vor da.

„Das Gericht kann sich nicht vorstellen, dass es der Angeklagte ohne Gefängnisaufenthalt schafft. Dafür ist er viel zu labil“, begründete die Schöffengerichts-Vorsitzende ihr Urteil. Ronny R. habe die Taten „ohne Not“ begangen, sich keinerlei Gedanken um die Gefühle seiner Opfer gemacht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (*Name geändert) Hoga

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