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Landeshauptstadt: „Beverly Hills“ nimmt letzte Hürde

Stadtverordnete bewilligen unter Druck Bebauungspläne für Nördliche und Südliche Berliner Vorstadt

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Berliner Vorstadt - Unter dem Druck von drohenden Schadensersatzklagen haben die Stadtverordneten gestern die Bebauungspläne für die Nördliche und Südliche Berliner Vorstadt beschlossen. Die Bündnis 90/Grünen-Abgeordnete Saskia Hüneke und der Bauausschuss-Vorsitzende Christian Seidel (SPD) fanden mit ihren Vorschlägen, an sensiblen Stellen der Potsdamer Kulturlandschaft Baurechte zu streichen und die Höhe der geplanten Gebäude zu reduzieren, keine Mehrheit.

Grund dafür war vor allem, dass sich das Inkrafttreten der beiden Bebauungspläne wegen der geforderten Änderungen erheblich verzögert hätte. Davon wäre auch das „Beverly Hills“ genannte 100-Millionen-Euro-Projekt an der Berliner Straße betroffen gewesen. Dessen Investor Lothar Oelrich hatte bereits zuvor gewarnt, bei weiteren Verzögerungen werde er sein Engagement überdenken. Vertreter von CDU und Linkspartei.PDS führten zudem an, die Entschädigung der umzusiedelnden Kleingärtner auf dem Bauareal verzögere sich dann erneut.

Wie Stadtplanungs-Chef Andreas Goetzmann erklärte, müssten die Bebauungspläne neu ausgelegt werden, wenn die Stadtverordneten den Änderungsvorschlägen zustimmten. Der Grund: Die Öffentlichkeit müsse erneut beteiligt werden. Dazu kommt, dass am 20. Juli die Übergangsfrist abläuft, in der Bebauungspläne noch nach alter Gesetzgebung gültig werden dürfen. Danach muss laut EU-Recht bei jeder Erstellung eines Bebauungsplans eine Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt werden. Zudem sei von Schadenersatzforderungen der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern „auszugehen“, sagte Goetzmann weiter.

Einschränkungen zugunsten des Weltkulturerbes forderten die Stadtverordneten Hüneke und Seidel vor allem für einen geplanten Bau an der Böcklinstraße Ecke Schwanenallee. Die bereits vorliegende Baugenehmigung erlaube vier Geschosse, dagegen haben sich laut Seidel aber sowohl die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie die Untere Naturschutzbehörde ausgesprochen. Ihm sei zudem „rätselhaft“, wie die vier Geschosse genehmigt werden konnten. Denn dabei habe sich die Bauverwaltung auf einen Paragrafen im Baugesetzbuch gestützt, der als Gradmesser für Genehmigungen die umgebenden Gebäude ansehe. „Aber alle direkten Nachbarhäuser haben drei Geschosse“, so Seidel. Am Rande der Stadtverordneten-Sitzung wurden erneut PNN-Informationen bestätigt, wonach der Architekt Moritz Kock – er zeichnet für das VW-Design-Center an der Berliner Straße verantwortlich und arbeitet auch beim geplanten Niemeyer-Freizeitbad am Brauhausberg mit – das umstrittene Gebäude an der Böcklinstraße entworfen haben soll und auch zu den Bauherren gehören soll.

Nach Angaben der Baubeigeordneten Elke von Kuick-Frenz (SPD) hätten die Bauherren an der Böcklinstraße „Mitte oder Ende vergangener Woche“ mit den tatsächlichen Bauarbeiten begonnen. Ihnen läge eine gültige Baugenehmigung zugrunde. Zudem habe die Schlösserstiftung dem Vorhaben Anfang 1998 sogar schriftlich zugestimmt.

Nach Beschluss der zwei Bebauungspläne für die Berliner Vorstadt bleibt auch das von Hüneke und Seidel kritisierte Baurecht auf dem Grundstück Seestraße 7 bestehen. Es befinde sich mitten in einem historischen Grünzug, der die Sicht vom Babelsberger Park zum Neuen Garten gewährleiste, warnte Hüneke.

Die Stadtverordnete hatte sich bereits am Vortag mit der Bitte um Intervention an die Deutsche Unesco-Kommission gewandt. Hüneke wollte, dass die Kommission sich dafür einsetzt, dass die beiden Bebauungspläne erneut im Fachausschuss beraten werden (PNN berichteten). Bis gestern Mittag hatte Hüneke keine Nachricht von der Kommission.

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