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Landeshauptstadt: „Beverly Hills“ vor Start

Baurecht nach Stadtverordnetenbeschluss im Mai

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Berliner Vorstadt - Über das „Beverly Hills“-Projekt eines exquisiten Villenviertels an der Berliner Straße werden am 3. Mai die Stadtverordneten befinden. Bei einem positiven Votum bestehe dann Baurecht, erklärte gestern Investor Lothar Oelrich auf PNN-Anfrage. „Dann kann es losgehen“, so Oelrich weiter. Nach dem Verkauf des ersten Villengrundstückes werde er mit dem Bau von Straßen auf dem Areal beginnen. Am späten gestrigen Abend war der Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ auch Gegenstand des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen.

Mit Problemen im Genehmigungsverfahren rechnet Oelrich nicht mehr. Das Abwegungsverfahren sei abgeschlossen, die Kleingärtner, die ihre Lauben zugunsten des etwa 100 Millionen Euro umfassenden Projekts aufgaben, seien entschädigt worden. Dies bestätigte gestern der Vorsitzende des Verbandes der Garten- und Siedlerfreunde, Friedrich Niehaus: „Das Geld für die Entschädigung ist da. Der Vertrag ist erfüllt.“ Die Verhandlungen mit Oelrich hätten „Hand und Fuß“ gehabt. „Wir haben keine Forderungen mehr“, so Niehaus.

Für das von Oberbürgermeister Jann Jacobs so bezeichnete „Beverly Hills“ plant Oelrich maximal 26 Villengrundstücke von je etwa 1000 Quadratmeter Grundfläche. Sollte einer der Interessenten seine Villa auf 3000 Quadratmetern errichten wollen, können es auch weniger als 26 Villen sein, so Oelrich. Hinzu kommen ein Hotel des Investors Maculan und ein „Boarding-Haus“ als Abgrenzung zur Berliner Straße mit hochwertigen Geschäften und Cafés sowie Appartements.

Gegenwärtig lässt der Investor nach eigenen Angaben die verbliebenen Gartenlauben vom Gelände räumen. Zudem sichte er Angebote für die Privatstraßen und -plätze, die öffentlich gewidmet werden. Für die verbleibenen Gartenparzellen werde er ab Böcklinstraße eine Zufahrt mit Stellplätzen errichten.

Niehaus zufolge denken nach dem Wegzug der Gartenfreunde zugunsten des Villenviertels die 22 verbleibenen Kleingärtner über die Gründung eines eigenen Vereins nach. gb

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