Aus dem GERICHTSSAAL: Bewährung für Arzt-Ehepaar
Gericht: Angeklagte schädigten sich selbst
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Aus dem GERICHTSSAALGericht: Angeklagte schädigten sich selbst Wegen Betruges in 13 Fällen verurteilte das Landgericht gestern den Neurologen Dr. Detlef S. (61) sowie dessen Ehefrau Dr. Elke S. (52) – die Augenärztin wurde darüber hinaus der Verletzung von Privatgeheimnissen für schuldig befunden – zu je zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem müssen die Mediziner eine Geldauflage von je 25 000 Euro zahlen. Die Entscheidung der 4. Großen Strafkammer erging damit so, wie von Staatsanwalt Christoph Lange beantragt. Die Angeklagten hatten am ersten Verhandlungstag zugegeben, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KV) mit Sitz in der Gregor-Mendel-Straße um rund 227 000 Euro geprellt zu haben. Da die 1998 in Mahlow (LK Teltow-Fläming) gegründete Praxis ihres Gatten nicht gut lief, überspielte ihm seine im Teltower Gesundheitszentrum tätige Ehefrau eine große Zahl ihrer im Computer gespeicherten Versichertenstammdaten auf sein elektronisches Abrechnungssystem. Daraufhin rechnete der Facharzt für Neurologe und Psychiatrie drei Jahre lang pro Quartal 500 bis 800 Leistungen an Phantompatienten ab (PNN berichteten). Durch sein umfassendes Geständnis habe das Ehepaar dem Gericht eine außerordentlich lange Beweisaufnahme erspart, betonte Kammervorsitzender Michael Thies. Sonst hätte man immerhin 1700 Zeugen hören müssen, was eine Verfahrensdauer von gut eineinhalb Jahren bedeutet hätte. „Die Angeklagten haben sich durch ihr Handeln selbst geschadet. Ihnen wurde die kassenärztliche Zulassung entzogen. Sie haben ihre bisherige Existenz verloren“, so der Vorsitzende. Ihre Approbation ist dadurch allerdings nicht in Frage gestellt. Hoga
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