Aus dem GERICHTSSAAL: Bewährung für Betrüger
Kriminelle Karriere begann bereits mit 15 Jahren
Stand:
Die Staatsanwältin beantragt fünf Monate Gefängnis für den geständigen Betrüger. Der Verteidiger plädiert auf Bewährung, sonst würde das Leben seines Mandanten vollends den Bach hinuntergehen, wäre seine Arbeit futsch. Tobias T. (26, Name geändert) auf der Anklagebank nickt zu seinen Worten. „Ick weeß, det ick so wat nie wieder mache“, beteuert er in seinem letzten Wort. Amtsrichterin Reinhild Ahle lässt denn auch Milde für den jungen Vater walten. Obwohl unter zweifacher Bewährung stehend, bekommt Tobias T. eine erneute Chance. Das Urteil: Vier Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. „Wenn auch unter Zurückstellung einiger Bedenken“, betont die Vorsitzende.
Als sich der Potsdamer am 18. April vorigen Jahres beim kostenpflichtigen Online-Chat anmeldete, war sein Konto ratzekahl leer. Mit der Erteilung des Auftrags habe Tobias T. jedoch Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht, so die Anklage. „Ick dachte, det mein Arbeitslosengeld drauf ist, ehe die 50 Euro Monatsgebühr abgebucht werden“, erzählt er. „Det war leider nich der Fall.“ Inzwischen habe er seine Schuld aber beglichen, versichert der Schlaatzbewohner. Die Staatsanwältin hakt ein. „Das stimmt, aber erst sechs Monate später unter dem Druck des drohenden Strafverfahrens.“ „Haben Sie sonst noch Schulden?“, fragt die Vorsitzende. Der junge Mann mit den Piercings nickt. „So zwischen 20 000 und 30 000 Euro“, nuschelt er. „Ick habe schon daran gedacht, Privatinsolvenz anzumelden.“
Wäre Tobias T. das erste Mal mit dem Gesetz kollidiert, wäre die Strafe bei weitem nicht so drastisch ausgefallen. Doch der bei einer Zeitarbeitsfirma Angestellte begann seine kriminelle Karriere bereits mit 15 Jahren. Auf Diebstähle folgte eine wahre Betrugsserie. Auch Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung, Unterschlagung und Verkehrsdelikte weist sein Registerauszug auf. Die letzte Verurteilung wegen erneuten Betruges erging im Jahr 2005. Bis 2009 steht der Angeklagte unter Bewährung.
Die läuft allerdings sehr gut, berichtet seine Bewährungshelferin. Gesprächstermine nehme er stets wahr, versuche auch immer zu arbeiten, halte regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind. Größtes Problem von Tobias T. sei es, dass er nicht mit Geld umgehen könne. Um seinen Schuldenberg nicht noch weiter wachsen zu lassen, habe er seinen Computer weggegeben. Sein Arbeitslosengeld gehe jetzt auf das Konto der Mutter, die dem Sohn Beträge zuteilt. „Wenn Sie sich jetzt wieder etwas zuschulden kommen lassen, verschwinden Sie sehr lange hinter Gittern“, warnt Amtsrichterin Ahle. „Immerhin sind noch 11 Monate aus den zwei vorhergehenden Bewährungen offen.“ Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: