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Aus dem GERICHTSSAAL: Bewährung für Dealer- Quartett Sie handelten gleich kiloweise mit Haschisch

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen zwischen zwei und viereinhalb Jahren für das Drogenhändler-Quartett auf der Anklagebank, wobei die niedrigste Sanktion zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die 3.

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Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen zwischen zwei und viereinhalb Jahren für das Drogenhändler-Quartett auf der Anklagebank, wobei die niedrigste Sanktion zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts hielt den Angeklagten ihre Geständnisse zugute, die eine umfangreiche Beweisaufnahme ersparten. Zudem wertete sie strafmildernd, dass sie bislang nicht vorbestraft sind und einer geregelten Arbeit nachgehen. Das Gericht verurteilte den Potsdamer Michael H. (28) am Donnerstag wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Philipp B. (26) erhielt ein Jahr und neun Monate, Alexander L. (31) zwei Jahre und Johannes G. (21) zehn Monate. Auch sie bekamen die Chance, sich zu bewähren. Damit die Angeklagten dennoch etwas spüren, wie der Kammervorsitzende betonte, müssen sie zwischen 50 und 100 Sozialstunden leisten.

Den Männern wurde vorgeworfen, von Januar 2009 bis zu ihrer Festnahme am 4. März – mit wechselnder Tatbeteiligung – kiloweise mit Haschisch gehandelt zu haben. (PNN berichteten.) Zu Prozessbeginn hatte Michael H. berichtet, damals stark drogenabhängig gewesen zu sein. Er habe von dem Mitangeklagten Philipp B. große Mengen Haschisch erworben, da er dann einen Mengenrabatt erhielt. Übergabeort des Rauschgifts sei der Bahnhof Rehbrücke gewesen. Der Preis für ein Kilo Haschisch habe bei 1700 Euro gelegen. Er habe die Drogen portioniert und weiterverkauft, pro Kilo lediglich 100 Euro Gewinn gemacht. Davon habe er seinen eigenen Konsum finanziert. In der Untersuchungshaft habe er einen kalten Entzug erlitten und sei jetzt clean. Mindestens acht Kilogramm Haschisch soll Alexander L. an den Mitangeklagten Philipp B. geliefert haben. Auch er räumte die Taten ein, wollte allerdings aus Angst vor Repressalien seine eigenen Lieferanten nicht nennen.

Philipp B. gestand, die Drogen von seinem Kumpel Alexander L. erworben und an diverse Kunden – unter ihnen auch Michael H. – weiterveräußert zu haben. Er sei damals ebenfalls abhängig gewesen, habe Schulden gehabt, die er mit dem Erlös des Rauschgifthandels decken wollte.

Johannes G., Jüngster der Angeklagten, bezog nach eigener Aussage von Michael H. mindestens 300 Gramm Haschisch, von dem er Freunden auch „etwas abgab“. Außerdem stellte er für Michael H. Kontakt zu einem Bekannten her, der mit Amphetaminen in großem Stil handelte. Die Kammer ging bei allen vier Angeklagten von einem minder schweren Fall aus, da sie durch den Drogenhandel relativ niedrige Gewinne erzielten, die sie zur Befriedigung ihrer Sucht einsetzten. Hoga

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