Aus dem GERICHTSSAAL: Bewährung nach Streit mit Todesfolge Alkoholiker war umfassend geständig
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte das Schwurgericht unter Vorsitz von Frank Tiemann gestern den alkoholkranken Richard S. (30) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
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Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte das Schwurgericht unter Vorsitz von Frank Tiemann gestern den alkoholkranken Richard S. (30) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Sie wurde für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Der Potsdamer hatte zu Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis abgelegt und die geplante Verhandlungsdauer dadurch bedeutend verkürzt. Zudem zeigte er sich reuig und bestürzt über den Ausgang eines Streites mit seinem Trinkkumpan Frank Bl. (40), den er lediglich schlichten wollte.
Die Tat ereignete sich in der Nacht des 4. Juni 2007. Als Richard S. abends an der Wohnungstür von Frank Bl. und seiner Lebensgefährtin Erika B. (52) in der Charlottenstraße klingelte, hatte er bereits ausreichend Alkohol konsumiert. Auch das Paar war betrunken. „Frank wollte Erika in meiner Gegenwart vergewaltigen. Er hatte ihr schon die Hose und den Slip zerrissen. Da bin ich dazwischen gegangen“, erzählte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag. Zuerst habe er Frank Bl. geschubst, dann plötzlich ein Steakmesser in der Hand gehabt und drei oder viermal zugestochen. „Ich wollte ihn nicht töten, nur verletzen“, beteuerte der Arbeitslose. Danach habe er sofort versucht, die blutende Wunde zu stillen und den Rettungswagen gerufen. Frank Bl. wurde im Klinikum „Ernst von Bergmann“ notoperiert. Seine Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich. Er verstarb allerdings eine Woche danach an einem Herzstillstand, der durch ein Alkoholentzugs-Delirium hervorgerufen wurde.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Tod des Mannes in einem kausalem Zusammenhang mit dem Messerangriff stehe. Allerdings – so der Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer - trage das Opfer eine gewisse Mitschuld an dem tragischen Ausgang, da sein Körper bereits stark vom Hochprozentigen gezeichnet war. Am Tattag hatte er – wie der Angeklagte und Erika B. – gut drei Promille Alkohol im Blut.
Richard S., der die Förderschule besuchte, wird während seiner Bewährungszeit einen professionellen Helfer erhalten, der ihm in schwierigen Situationen des Lebens zur Seite steht. Und er wird auch darauf achten, dass der Verurteilte die 120 Stunden unentgeltlicher Arbeit leistet, die in seinem Bewährungsbeschluss festgeschrieben wurden. Hoga
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