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Landeshauptstadt: Bewährungschance nach geplanter Messerattacke

Landgericht setzte Entscheidung über die Verhängung einer Haftstrafe für sechs Monate aus

Stand:

Landgericht setzte Entscheidung über die Verhängung einer Haftstrafe für sechs Monate aus Madeleine G. muss vorerst nicht ins Gefängnis. Und es liegt allein an der 16-Jährigen, ob sie ein Leben hinter Gittern kennen lernt oder nicht. Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte die Potsdamerin gestern wegen versuchten Totschlags sowie Vortäuschens einer Straftat zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. In sechs Monaten werde die Kammer prüfen – so der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Przybilla – ob die Sanktion zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass Madeleine G. in dieser Zeit eine Lehrausbildung beginnt und sich ihre derzeitige positive Entwicklung fortsetzt. Das Gericht blieb mit diesem Urteil weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert hatte. Madeleine G. hatte in dem seit 17. November stattfindenden Prozess eingeräumt, sie habe ihre Klassenlehrerin, die auch Englisch unterrichtet, aus Frust über schlechte schulische Leistungen mit einem Messer töten wollen. Am 21. Januar kündigte sie um 13.37 Uhr anonym bei der Polizei an, in 15 Minuten werde eine Lehrerin der Theodor-Fontane-Schule sterben. Am nächsten Tag soll sie versucht haben, ihrer Lehrerin das Messer in den Bauch zu stechen, von Mitschülern allerdings daran gehindert worden zu sein. „Ich hatte ein Messer dabei. Ich hatte meine Hand auch schon an seinem Griff“, soll das Mädchen während der nichtöffentlichen Verhandlung gestanden haben. Sie habe es allerdings nicht gezogen. Das war auch der Grund, warum keiner der Mitschüler ein Messer bei Madeleine sah. Die Anklage ging ursprünglich von einem versuchtem Mord aus, rückte während des Prozesses allerdings davon ab, da es an einem Mordmerkmal fehle. Als strafmildernd wertete die Kammer das jugendliche Alter der Angeklagten sowie deren weitgehendes Geständnis. Seit der Festnahme befindet sich das Mädchen in der Jugendhilfeeinrichtung Frostenwalde bei Schwedt (Uckermark), einer Institution, die jugendlichen Straftätern die Untersuchungshaft ersparen soll. Hier holte Madeleine G. inzwischen den Abschluss der 10. Klasse nach und schaffte sogar eine Vier in ihrem Problemfach Englisch. In Frostenwalde muss sie auch während der nun folgenden sechs Monate bleiben, die über die Strafaussetzung zur Bewährung oder zwei Jahre Haft entscheidend sind. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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