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Aus dem GERICHTSSAAL: Biss in die Hand?

Lediglich Beleidigung erwiesen – Bewährung

Stand:

Jahrelang war Marius M.* (29) drogenabhängig. Er stahl wie ein Rabe, verkaufte das Diebesgut, um so an Geld für den dringend benötigten „Stoff“ zu gelangen. Mehrfach musste er sich vor Gericht verantworten. Am 10. April 2006 erhielt er wegen Diebstahls eine Bewährungsstrafe – übrigens nicht die erste. Wohl wissend, dass das Damoklesschwert einer drohenden Inhaftierung über ihm schwebt, falls er erneut straffällig wird, soll er nur zwei Wochen später eine junge Mutter als Schlampe beschimpft, ihren Ehemann als Nigger betitelt, ihm gar einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Der mit seiner Familie in Drewitz lebende Ausländer erlitt laut Staatsanwaltschaft eine schmerzhafte Kieferverletzung.

Zwei Tage lang verhandelte das Amtsgericht unter Vorsitz von Monika Holk, hörte zahlreiche Zeugen des turbulenten Geschehens vom Abend des 25. April vorigen Jahres. Nach Abschluss der Beweisaufnahme war für Staatsanwaltschaft und Gericht klar: Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung lässt sich nicht zweifelsfrei belegen. Die Beleidigung hingegen ist erwiesen. Dafür ist der Arbeitslose mit einer Freiheitsstrafe von vier Monaten zu sanktionieren. Da Marius M. erfolgreich eine Drogentherapie absolvierte, demnächst wieder in seinem Beruf als Tiefbauer arbeiten darf, wurde die Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. „Wir kamen mit den Kindern vom Spielplatz. Der Angeklagte saß im Flur unseres Mietshauses, telefonierte und rauchte“, berichtete Achmet A.* (35) im Zeugenstand. Seine Frau habe ihn gebeten, Platz zu machen, da sie mit dem Kinderwagen nicht an ihm vorbeikam. „Ich habe gesagt, er soll seine Zigarette ausmachen“, so der Tischler. Daraufhin habe der junge Mann seine Gattin aufgefordert, ihr Maul zu halten, sie mit dem in der Anklage aufgelisteten Wort beschimpft. „Zu mir sagte er, halt dich da raus, du Nigger. Als ich ihn aus dem Hausflur drängen wollte, hat er mir einen Faustschlag ins Gesicht versetzt.“ „Die Frau hat mich als Nazischwein bezeichnet. Ihr Mann hat mich in die Hand gebissen“, hält der Angeklagte dagegen. „Ich hatte gar keine Gelegenheit, ihn zu schlagen.“ „Meine Söhne schrien wie am Spieß. In dem allgemeinen Gerangel stieß der Angeklagte den Kleinen zu Boden“, erinnerte sich die Frau des Tischlers. Vehement bestritt sie, Marius M. Nazi genannt zu haben. Eine Nachbarin der Familie sagte aus, der Angeklagte, der auf einen Freund wartete, habe vorher schon „Stress im Hausflur gemacht“, mehrfach gegen die Tür getreten. Sie habe dann die Polizei gerufen und die Kinder in ihrer Wohnung in Sicherheit gebracht. (*Namen geändert.) Hoga

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