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Aus dem GERICHTSSAAL: Blauer Dunst im Gastraum

Verstoß gegen Nichtraucherschutzgesetz in Potsdamer Kneipen geahndet / 80 Euro Bußgeld

Stand:

Zumindest finanziell lohnte sich der Einspruch von Detlef D. (52) gegen den Bußgeldbescheid der Stadt. Weil bei einer Kontrolle des Ordnungamtes am 27. Januar Aschenbecher auf den Tischen seiner „Männerfalle“ in der Waldstadt standen, einige Gäste auch rauchten, sollte der Wirt wegen Verstoßes gegen das brandenburgische Nichtraucherschutzgesetz ein Bußgeld von 150 Euro zahlen.

Detlef D. fühlte sich zu Unrecht gemaßregelt. So kam es zur Gerichtsverhandlung. Der erhoffte Freispruch blieb am Montag allerdings aus. Amtsrichterin Reinhild Ahle sah es als erwiesen an, dass Besucher in einem „öffentlich zugänglichen Bereich der Gaststätte“ geraucht hatten. Sie befand jedoch, 80 Euro Geldbuße seien für den in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden Kneipier genug.

Detlef D. beteuerte zu Prozessbeginn, er habe an jenem Abend ein Schild „Geschlossene Gesellschaft“ an die Tür seiner Gaststätte gepinnt, in der sich regelmäßig ein Hertha-Fanclub trifft, um „Fußball zu gucken“, Bier zu trinken und dabei eben auch zu rauchen. „Das war eine private Veranstaltung“, erklärte der Wirt. Ungebetenen Gästen sei der Eintritt durch einen kleinen „Schniepel“ im Türschloss verwehrt worden. „Raus konnte jeder. Wer rein wollte, musste klopfen.“ Stammgäste würden das kennen, da dieses Prozedere fast jedes Wochenende so ablaufe.

Die drei Damen des Ordnungsamtes gelangten kurz vor 20 Uhr aber „ganz normal durch die Tür“ in die „Männerfalle“. Ein Schild, das Außenstehende fernhalten sollte, hätte sie „hundert pro“ nicht gesehen, versicherte eine als Zeugin geladene Vertreterin des Ordnungsamtes. „Wenn das so gewesen wäre, hätten wir es ins Protokoll aufgenommen.“ Eine Kollegin pflichtete ihr bei. „Während unseres Gesprächs mit dem Wirt betrat ein korpulenter Herr die Gaststätte. Der wurde nicht etwa mit dem Hinweis auf eine geschlossene Gesellschaft hinausgeschickt“, erinnerte sie sich. „Wenn Fußball beginnt, wird das Schild innen an der Tür angebracht“, behauptete einer der Stammgäste. „Dann kommt man nicht mehr so einfach rein. Und wer drin ist, muss damit einverstanden sein, dass geraucht wird. Die Aschenbecher kommen immer erst mit dem Anpfiff des Spiels auf die Tische.“

„Irgendeiner lügt hier“, stellte Richterin Ahle klar. Detlef D. mutmaßte, einer der Gäste könne zum Telefonieren kurz nach draußen gegangen sein, habe bei seiner Rückkehr vergessen, die Tür mit dem kleinen Riegel zu versperren. „Die Tür war – zumindest bei der Kontrolle durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes – nicht verschlossen. Der Gastraum war in diesem Moment frei zugänglich“, so die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Allerdings ging sie von Fahrlässigkeit des Wirtes aus. (*Name geändert.) Hoga

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