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Landeshauptstadt: Bleiberecht für 48 Flüchtlinge

Potsdam stoppt Abschiebungen: 70 weitere Fälle werden derzeit geprüft

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Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) will die Lage der in der Landeshauptstadt lebenden Flüchtlinge erheblich verbessern – nach Berliner Vorbild. Der Innensenator des Landes Berlin, Ehrhart Körting (SPD), hat in dieser Woche einen Abschiebestopp erlassen. Er gilt für Menschen, die vor dem 1. Juni 2000 nach Deutschland einreisten, mindestens ein minderjähriges Kind haben oder ein Kind, dass erst in der Bundesrepublik volljährig geworden ist.

Diese Kriterien sollen ab sofort auch in Potsdam angewandt werden – und sorgen damit dafür, dass 48 Menschen, die in 13 Familien leben, nicht mehr abgeschoben werden können. Dazu kann die Landeshauptstadt den so genannten Ermessensspielraum nutzen, der Kommunen im Paragrafen 25 des Aufenthaltsgesetzes zugebilligt wird. Danach muss jeder Einzelfall geprüft werden – und nach dem Ermessen der Kommune Potsdam wird ein befristeter gesicherter Aufenthalt bis zum 31. Dezember 2006 gewährt. Im kommenden Jahr soll es eine bundesweit einheitliche Regelung geben. Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung in Potsdam ist nach Angaben der Stadt „in jedem Fall eine gute Integration“. Nicht erfasst von der Regelung, die bisher nur in Berlin und Potsdam gilt, werden laut Jakobs „integrationsunwillige“ und straffällige Ausländer.

Sicher ist der Aufenthalt bisher für die schon überprüften 13 Potsdamer Familien, weitere 70 Einzelfälle seien derzeit in der Prüfung, teilte die Stadtverwaltung gestern mit. Insgesamt lebten rund 350 geduldete Ausländer in der Landeshauptstadt, ein großer Teil von ihnen bereits seit mehr als zehn Jahren. Die meisten seien sozial und wirtschaftlich gut integriert, die Kinder seien oftmals hier geboren oder als Kleinkinder nach Deutschland gekommen, besuchten Potsdamer Kitas oder Schulen.

Nach einem Schulabschluss dürfen die Jugendlichen nach bisheriger Regelung jedoch keine Ausbildung und auch kein Studium beginnen, so lange sie und ihre Familien in Deutschland nur geduldet werden. Ebenfalls dürfen die Eltern nicht arbeiten und müssten „gesetzlich gewollt“ von Sozialhilfe leben, sagte Oberbürgermeister Jakobs. Vor Probleme stelle die Flüchtlingsfamilien außerdem, dass sie die Stadt ohne Erlaubnis nicht verlassen dürften. Dies betreffe beispielsweise einen talentierten jungen Fußballer, der deshalb nicht mit ins Trainingslager fahren könne, so Jakobs.

Die in Potsdam lebenden Flüchtlinge kommen nach Angaben der Stadt aus dem ehemaligen Jugoslawien, der Türkei, Afghanistan und dem Königreich Bhutan.

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