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Landeshauptstadt: Bleiberecht für Firmen?

Freitag Entscheidung zu Lerchensteig-Gewerbe

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Nedlitz - Am Freitag will die Potsdamer Bauverwaltung zwei Unternehmern mitteilen, ob sie mit ihren Firmen auf Grundstücken am Lerchensteig bleiben dürfen. Dies teilte die Stadt gestern mit. Die Entscheidung sei das Ergebnis eines derzeit noch laufenden Anhörungsverfahrens.

Die Unternehmer, die zusammen rund 60 Mitarbeiter beschäftigen, hatten die Grundstücke erst in diesem Jahr erworben. Sie hatten sich an die Politik gewandt, nachdem die Stadt sie darüber unterrichtet hatte, dass das Gelände sogenannter „Außenbereich“ ist und kein planungsrechtlich festgesetztes Gewerbegebiet. Jüngst hatten die Unternehmer kritisiert, die Bauverwaltung habe ihre Zusage, kurzfristig Gespräche mit ihnen zu führen, nicht eingehalten.

Diesen Vorwurf hat Baubeigeordneter Matthias Klipp (Grüne) gestern zurückgewiesen. Es sei ein Termin für den 30. November vereinbart gewesen, der jedoch wegen einer „akuten Erkrankung“ verschoben werden musste. Klipp und die Unternehmer hatten bereits am Tag nach der Sitzung der Stadtverordneten im Oktober zusammengesessen. Dort hätten die Firmeninhaber und ihr Anwalt eine Vielzahl von Argumenten vorgebracht, die im Anhörungsverfahren zu prüfen und abzuwägen waren, so die Stadt. Im Plenum hatte Klipp gesagt, die Unternehmen hätten am Standort keine Zukunft.

Klipp betonte, er sei nicht „zurückgerudert“. Es gehe ihm um das „verantwortungsvolle Prüfen von Argumenten und Unterlagen, wofür immer auch Zeit erforderlich ist“. Er betonte, Kunden und Auftraggeber der Firmen müssten wissen, „dass egal, wie das Verfahren ausgeht, die Existenz der Firmen davon nicht gefährdet ist“. Sollte die Stadt den Unternehmern die Nutzung der Grundstücke untersagen, müssten diese nicht sofort umziehen, so Klipp. Es würden mehreren Jahren zur Verfügung stehen, um mit der Wirtschaftsförderung nach Standorten zu suchen. Klipp sagte, bisher gingen die Firmen nicht juristisch gegen die Stadt vor. Ob sie es tun, müssten sie nach dem Anhörungsverfahren entscheiden. pst

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