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Aus dem GERICHTSSAAL: Blumenkauf mit „Blüten“

Schuldner brachte Falschgeld in Umlauf / Haftstrafe von zwei Jahren

Stand:

Die Backwarenverkäuferin in Mainz roch den Braten und zerriss den falschen 50-Euro-Schein. In einer Apotheke hatte Thomas H. (21) wenig später mehr Glück. Niemand merkte, dass der Drogenkonsument seine Einwegspritzen mit einem Falsifikat bezahlte, befriedigt das echte Wechselgeld einsteckte. Hotelangestellte hingegen weigerten sich, dem Wunsch des Potsdamers nachzukommen, einen „Fünfziger“ in kleine Scheine zu tauschen, da er nicht in ihrem Haus logierte. Als Thomas H. dann in einem Blumenladen einen Herbststrauß kaufen wollte, schnappte die Falle zu. Ein Kunde hatte den Verdacht gehegt, der junge Mann wolle diesen mit „Blüten“ bezahlen und die Polizei alarmiert.

Jetzt saß Thomas H. wegen In-Verkehr-Bringens von Falschgeld vor dem Jugendschöffengericht. „Die Anklage stimmt“, gab der Arbeitslose zu. Im September vorigen Jahres sei er am Hauptbahnhof von mehreren vermeintlichen Türken gefragt worden, ob er „Bock habe“, sich etwas Geld zu verdienen. Da er rund 20 000 Euro Schulden habe, sei er interessiert gewesen. Am nächsten Tag sei einer der Männer in seiner Wohnung erschienen und habe ein Päckchen mit Banknoten auf den Tisch gelegt, so der Angeklagte. „Ich dachte schon, dass das Falschgeld ist. Die Scheine haben sich irgendwie wie Stullenpapier angefühlt.“ „Der Mann verlangte, ich solle sie in echtes Geld umtauschen. Er versprach mir, dass ich reich werde. Und ich war dumm genug, ihm zu glauben.“ Am 23. September sei er dann nach Mainz gefahren, auf frischer Tat ertappt und festgenommen worden, berichtete der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Vortäuschens einer Straftat sowie Missbrauchs von Notrufen Vorbestrafte. In der Kleidung von Thomas H. fanden die Polizisten 14 weitere unechte 50- Euro-Scheine guter Qualität. Bei der Durchsuchung seiner Potsdamer Wohnung wurden noch 147 falsche Fünfziger in einem Wäschesack sichergestellt.

Besagte Falsifikate würden zu einer Serie im Druckverfahren hergestellter 50-Euro-Noten im Gesamtumfang von 200 000 Euro gehören. Sie sei seit September 2002 vor allem in Westeuropa im Umlauf und „durchaus zur Täuschung im Zahlungsverkehr geeignet“ , führte Oberstaatsanwalt Peter Steiniger aus. Er beantragte, Thomas H. – unter Einbeziehung einer im Dezember 2004 gegen ihn ergangenen Bewährungsstrafe – zu einer Einheitsjugendstrafe von zweieinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen. Da Thomas H. keine Wohnung besitze und die Gefahr bestehe, dass er untertauche, solle der Haftbefehl in Kraft bleiben. Das Jugendschöffengericht urteilte mit zwei Jahren etwas milder. Hoga

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