Aus dem GERICHTSSAAL: „Blüte“ sofort erkannt
Versuchter Einkauf mit falschem 20-Euro-Schein
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Am 5. September vorigen Jahres versuchte Kai K.* (30), mit einem falschen 20-Euro-Schein einzukaufen. Gestern wurde er dafür vom Amtsgericht wegen versuchten Betruges sowie In-Verkehr-Bringens von Falschgeld zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Damit fiel die Sanktion zwei Monate höher aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt.
„Ich wusste wirklich nicht, dass das eine Blüte war“, versicherte der Hausmeister. „Den Schein habe ich im Laufe des Tages in irgend einem Laden herausbekommen.“ Da er Kleingeld für den Zigarettenautomaten benötigte, habe er versucht, ihn in einer Apotheke der Innenstadt zu wechseln. Doch die Pharmazeutin sei stutzig geworden und habe die Annahme verweigert. „Daraufhin bin ich in einen Supermarkt in der Nähe gegangen. Ich konnte nicht glauben, dass das kein echtes Geld ist“, beteuerte der Mann. Hier schnappte die Falle zu. Auch die Kassierin erkannte das augenscheinliche Falsifikat und alarmierte die Polizei.
„Dass der Schein vom Kopierer stammt, sieht man doch auf den ersten Blick“, warf die Vorsitzende Richterin ein. In der Gerichtsakte befinden sich zwei falsche Zwanziger, inzwischen säuberlich in Klarsichtfolien verpackt. „Der andere ist aber nicht von mir“, begehrte Kai K. auf. „Stimmt, bei Ihnen wurde nur einer gefunden“, beruhigte die Richterin den Angeklagten. Das ändere allerdings nichts am Tatvorwurf. Die Frage sei nun, ob sie ihm seine Blauäugigkeit auch abnehme.
„Ich finde, der Schein sieht ganz normal aus“, wagte Kai K. einen weiteren Anlauf. Die Erwiderung des Gerichts folgte prompt. „Die Frauen in den Geschäften haben sofort erkannt, dass es sich um Falschgeld handelt.“ Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft betrachtete das Corpus delicti eingehend. Dann kam auch sie zu dem Schluss, niemand könne die „Blüten“ ernsthaft für echte Banknoten halten.
Kai K. verfügt schon über eine gewisse Gerichtsroutine. Vor zehn Jahren kassierte er sein erstes Urteil wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Diebstahls. Dann folgten Sanktionen wegen Hausfriedensbruchs, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie zahlreicher Ladendiebstähle. Mehrere zur Bewährung ausgesetzte Strafen wurden widerrufen, da Kai K. innerhalb der Frist erneut kriminell wurde.
„Ich habe mich inzwischen geändert“, beteuerte der Angeklagte. „So etwas schleicht einem ständig hinterher“, gab Richterin Heep zu bedenken. „Im übrigen unterstelle ich Ihnen ja gar nicht, das Falschgeld selbst hergestellt oder es billig erworben zu haben. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass Sie versucht haben, sich der Blüte, die Sie – wo auch immer – erhalten haben, zu entledigen.“ (*Name geändert.) Hoga
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