Aus dem GERICHTSSAAL: Böse Worte gegen Ausländer
Gericht: Volksverhetzung erwiesen/1800 Euro Strafe
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Aus dem GERICHTSSAALGericht: Volksverhetzung erwiesen/1800 Euro Strafe Wally und Wolfgang W. (Namen geändert) wohnten bis vor kurzem über einer Gaststätte. Diese wurde von Marokkanern betrieben. Das Ehepaar in reiferen Jahren fühlte sich vor allem durch laute Musik und Geruchsbelästigungen gestört. Schon einmal gab es deshalb ein Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsstelle. Leider dauerte es nicht lange, bis sich die alten Zustände wieder einschlichen. Am 24. November 2003 eskalierte die Situation. Laut Anklage soll Wolfgang W. (63) gegenüber dem Gaststättenbetreiber auf offener Straße geäußert haben: „Scheiß Ausländer, geh in deine Heimat und hüte deine Kamele. Ihr Ausländer macht nur unser Land schmutzig.“ Der Wirt fühlte sich in seiner Ehre gekränkt und erstattete Anzeige gegen den arbeitslosen Klempner. Jetzt saß Wolfgang W. wegen Volksverhetzung auf der Anklagebank des Amtsgerichts - und bestritt die Vorwürfe nach Kräften. „Die Musik war wieder einmal so laut, dass wir fast aus dem Bett gefallen sind“, empörte sich der schmächtige Mann. „Sie können sich das nicht vorstellen.“ Er habe den Wirt lediglich aufgefordert, Fenster und Türen zu schließen, damit er ungestört schlafen könne. „Herr W. saß ständig auf dem Balkon und zog über uns her “, erinnerte sich der Gaststättenbetreiber im Zeugenstand. Er hatte seine Mitarbeiter angewiesen, die permanenten Beleidigungen zu ignorieren. An besagtem Tag habe Wolfgang W. das Maß allerdings überschritten. „Niemand hatte sich bisher über unseren Imbiss beschwert. Ich habe extra einen Gutachter eingeschaltet. Der hat bestätigt, dass sich die Musiklautstärke im vorgegebenen Rahmen bewegt. Und die Geruchsbelästigung hält sich auch in Grenzen.“ Deshalb sei er vom Ausrasten des Mannes äußerst überrascht gewesen, berichtete der Zeuge. „Alles Lüge“, warf der Angeklagte erregt ein. „Ich erstatte Anzeige wegen Verleumdung.“ „Sie können sich nicht vorstellen, mit welchen Worten er uns ständig beleidigt hat“, strafte Mohammed I. (37) die Aussage des Angeklagten Lügen. Der Kellner eilte seinem Arbeitgeber zu Hilfe, als dieser vor der Tür des Lokals nach den wüsten Beschimpfungen von Wolfgang W. sogar noch am Kragen gepackt wurde. „Er hat exakt all die Sachen gesagt, die die Staatsanwältin vorgelesen hat.“ Für das Gericht war der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Der Arbeitslose wurde zu der deftigen Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Sein Verteidiger kündigte umgehend Berufung an. Hoga
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