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Landeshauptstadt: Brandenburger Straße: Bank nicht verboten

Innenstadt. Gegen die Filiale der Berliner Bank in der Brandenburger Straße 48 bestehen keine baurechtlichen Bedenken.

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Innenstadt. Gegen die Filiale der Berliner Bank in der Brandenburger Straße 48 bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das belegte die Verwaltung auf eine Anfrage von Ralf Jäkel (PDS) im Ausschuss für Stadtentwicklung anhand der B-Pläne. Die Filiale war vor einem Monat aus der Charlottenstraße 20 in neue Geschäftsräume neben dem im Bau befindlichen Karstadt-Kaufhaus gezogen. Die Ausschussmitglieder halten die Häufung von Banken in diesem Abschnitt der Brandenburger Straße nicht für vereinbar mit den Sanierungszielen und sprechen sich dafür aus, weitere nicht zuzulassen. G. S.

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