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Landeshauptstadt: Brandenburger weiter autofrei

Ordnungsamt lässt Magdowski abblitzen

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Innenstadt - Mit dem privaten Fahrzeug in die Fußgängerzone Brandenburger Straße zu fahren, um dort während der Lieferzeiten vormittags bis 11 Uhr und abends ab 19 Uhr Einkäufe ins Auto einzuladen, ist weiterhin nicht erlaubt. Das teilte das Ordnungsamt in Reaktion auf einen Vorstoß der Potsdamer Kulturbeigeordneten Iris Jana Magdowski (CDU) mit. Magdowski war von der Polizei gestoppt worden, als sie morgens mit dem Wagen zu „Kaiser’s“ gefahren war, um dort schwere Wasser- und Bierkästen zu kaufen (PNN berichteten). Sie hatte daraufhin per privater E-Mail unter anderem in Berlin-Spandau und in der Stadt Wuppertal nachgefragt, wie dort die Fußgängerzonen-Regelung gehandhabt werde. Spandau habe schriftlich bestätigt, dass es dort bis 11 Uhr auch Privatleuten erlaubt sei, zum Be- und Entladen in der Fußgängerzone in der Altstadt zu halten. Auch die Stadt Wuppertal handhabe das so. Sie wolle nicht, „dass die Berliner besser behandelt werden als die Potsdamer“, hatte die Kulturbeigeordnete gesagt.

Dabei wird es aber offensichtlich bleiben: Eine „grundsätzliche Zulassung privaten Be- und Entladeverkehrs“ sei mit der Funktion der Brandenburger Straße als Fußgängerzone „grundsätzlich unvereinbar“, teilte das Ordnungsamt als Reaktion auf Magdowskis Vorstoß mit. Grundlage der Regelungen in Potsdam sei die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Danach sei Fahrzeugverkehr in der Brandenburger Straße nur ausnahmsweise zugelassen; Lieferverkehr ist zwischen 19 Uhr abends und 11 Uhr vormittags erlaubt, Radfahren von 20 Uhr abends bis 10 Uhr vormittags. Damit solle der Fußgänger davor geschützt werden, durch „Kraftfahrzeuge überrascht, erschreckt und gefährdet zu werden“. SCH

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